Die SPD-Fraktion stellt zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages folgenden Änderungsantrag:

 

Anhand eines oder mehrerer konkreten Anträge wird zu gegebener Zeit die Stadtvertretung gebeten, im nächsten Haushaltsplan oder in einem Nachtragshaushalt oder bei Dringlichkeit außerplanmäßig die Mittel (mit Deckungsvorschlag) zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag:

Einstimmig

 

Es folgt die Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Das Programm erhält die Bezeichnung „Förderung des senioren- und behindertengerechten Umbaus von Wohnungen im Rahmen der Landesrichtlinien“.

 

  1. Durch dieses Programm können nur ganze Mietwohnungsobjekte gefördert werden. Die Förderung von einzelnen Wohnungen in einem Objekt ist nicht möglich.

 

  1. Bekanntgabe in der Öffentlichkeit und gezielt bei den größeren Wohnungsvermietern, dass die Stadt grundsätzlich bereit ist, sich im Rahmen der Landesförderung auf Darlehensbasis mit bis zu 20 % der förderungsfähigen Kosten an der Umgestaltung senioren- und behindertengerechten Wohnraums zu beteiligen, zunächst begrenzt auf einem Anteil von 100.000    jährlich.

Über einzelne Projekte wird nach Vorlage eines Antrages mit den vorgesehenen Unterlagen beraten und beschlossen.

 

  1. Da derartige Maßnahmen in der Regel einen längeren Vorlauf haben und keine Erkenntnisse über den Bedarf und die finanziellen Dimensionen vorliegen ist es nicht zweckmäßig, Mittel in den Haushalt 2006/2007 einzustellen.

Anhand eines oder mehrerer konkreten Anträge wird zu gegebener Zeit die Stadtvertretung gebeten, im nächsten Haushaltsplan oder in einem Nachtragshaushalt oder bei Dringlichkeit außerplanmäßig die Mittel (mit Deckungsvorschlag) zur Verfügung zu stellen.

 


Abstimmung:

Einstimmig