Sitzung: 23.02.2006 Sozialausschuss
Vorlage: B 06/0062
Die SPD-Fraktion stellt zu
Punkt 4 des Beschlussvorschlages folgenden Änderungsantrag:
Anhand eines oder mehrerer
konkreten Anträge wird zu gegebener Zeit die Stadtvertretung gebeten, im
nächsten Haushaltsplan oder in einem Nachtragshaushalt oder bei Dringlichkeit
außerplanmäßig die Mittel (mit Deckungsvorschlag) zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis über den
Änderungsantrag:
Einstimmig
Es folgt die Abstimmung über
den so geänderten Beschlussvorschlag:
- Das Programm erhält die Bezeichnung „Förderung
des senioren- und behindertengerechten Umbaus von Wohnungen im Rahmen der
Landesrichtlinien“.
- Durch dieses Programm können nur ganze
Mietwohnungsobjekte gefördert werden. Die Förderung von einzelnen
Wohnungen in einem Objekt ist nicht möglich.
- Bekanntgabe in der Öffentlichkeit und gezielt bei
den größeren Wohnungsvermietern, dass die Stadt grundsätzlich bereit ist,
sich im Rahmen der Landesförderung auf Darlehensbasis mit bis zu 20 % der
förderungsfähigen Kosten an der Umgestaltung senioren- und
behindertengerechten Wohnraums zu beteiligen, zunächst begrenzt auf einem
Anteil von 100.000 € jährlich.
Über
einzelne Projekte wird nach Vorlage eines Antrages mit den vorgesehenen
Unterlagen beraten und beschlossen.
- Da derartige Maßnahmen in der Regel einen
längeren Vorlauf haben und keine Erkenntnisse über den Bedarf und die finanziellen
Dimensionen vorliegen ist es nicht zweckmäßig, Mittel in den Haushalt
2006/2007 einzustellen.
Anhand
eines oder mehrerer konkreten Anträge wird zu gegebener Zeit die
Stadtvertretung gebeten, im nächsten Haushaltsplan oder in einem Nachtragshaushalt
oder bei Dringlichkeit außerplanmäßig die Mittel (mit Deckungsvorschlag) zur
Verfügung zu stellen.
Abstimmung:
Einstimmig