Sitzung: 13.03.2006 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0086
Beschluss
Die Stadt Norderstedt
beantragt die Verlängerung der befristeten Genehmigung des § 10 Abs. 2 Buchst.
d) der Hauptsatzung ab 01.04.2006 bis zum 31.05.2008 nach § 135a GO
(Experimentierklausel).
Gleichzeitig sind die im Sachverhalt dargestellten Erfahrungen mit dieser
Regelung dem Innenministerium zu berichten.
Abstimmung:
Bei 10 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung einstimmig
angenommen.