Beschluss
Der Hauptausschuss nimmt die
in der Anlage 2 beigefügte geänderte Stadtverordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltung an
Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur
Kenntnis.