Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 212  Norderstedt "Quartier um die Thomaskirche", Gebiet: Zwischen Segeberger Chaussee und westlich Glashütter Kirchenweg, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungskonzeptes wird für diesen Bereich als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6, 7 und 11 der Anlage 1 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen