Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0120
Beschlussvorschlag
Der Entwurf der Satzung nach
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 + 3 BauGB (Innenbereichssatzung) „Tangstedter
Forst", Gebiet: Am Tangstedter Forst, wird einschließlich der
Begründung, Stand: 20.04.2006, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B
06/0120 beschlossen.
Der Entwurf der Satzung nach
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 + 3 BauGB (Innenbereichssatzung) „Tangstedter Forst“
sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen