Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0137
Beschlussvorschlag
1.) Die Stadt Norderstedt nimmt die Planungen für neue
Rohstoffabbauflächen in der Gemeinde Tangstedt zur Kenntnis, widerspricht
jedoch deutlich dem geplanten Umfang der mit über 54 ha vorgesehenen
Neuausweisung an 5 Standorten. Angesichts dieser Größenordnung kann von
einer räumlichen und zeitlichen Steuerung nicht wirklich die Rede sein. Im
Falle einer möglichen Rechtswirksamkeit des so geänderten Flächennutzungsplanes
gäbe es entgegen der eigenen Maßgabe keinerlei rechtliche Handhabe mehr, den
Kiesabbau in irgendeiner Form zu steuern. Zeitgleich oder zeitnah gestellte
Abbauanträge in diesen 5 Eignungsflächen auf dieser FNP-Planungsgrundlage
wären nicht mehr zu versagen und ein Abbau würde an diesen 5 Standorten
zugleich einsetzen (können). Damit würde die Gemeinde die ihr obliegende
Planungshoheit auf dem Sektor des Rohstoffabbaus letztendlich sogar selbst zur
Disposition stellen.
2.) Mit Blick auf die erheblichen Folgen eines solchen
Vorgehens sowohl bezogen auf die dadurch ausgelösten Verkehrsbelastungen wie
auch bezogen auf mögliche Beeinträchtigungen für die Erholungsfunktion innerhalb
der Region wird dem Entwurf widersprochen. Eine solche Entwicklung würde die
heutigen diesbezüglichen Verkehrsbelastungen im Norderstedter Straßennetz
deutlich erhöhen und insbesondere zu einer kritischen Belastung für die
Schleswig-Holstein-Straße werden, da offensichtlich jegliche Schwerlastverkehre
über die Harksheider Strasse geführt werden sollen.
3.) Es wird daher dringend empfohlen, den vorgelegten
Entwurf in seinem Flächenangebot entscheidend zu überarbeiten und deutlich zu
reduzieren. Lediglich Teile oder Teilflächen aus dem jetzt vorgelegten
Flächenkontingent des Landschaftsplanes sollten jeweils in Tranchen für einen
mittelfristigen Bedarf in den FNP Tangstedt übernommen werden.
4.) Darüber hinaus erwartet die Stadt Norderstedt eine
qualifizierte verkehrliche Untersuchung der dadurch jeweils neu ausgelösten
zusätzlichen Schwerlastverkehre.
5.) Für die innerhalb der Wasserschutzgebietszone III des
WSG Norderstedt liegenden Eignungsflächen, insbesondere südlich der Harksheider
Strasse, ist im Falle einer weiteren Plandarstellung im zukünftigen FNP-Entwurf
durch geeignete Maßnahmen – auch auf der Vorhabensebene – ein ausschließlicher
Trockenabbau sicherzustellen unter Erhalt einer qualifizierten Deckschicht über
dem ersten Grundwasserleiter zur Sicherung der Trinkwassergewinnung durch die
Norderstedter Stadtwerke.
6.) Eine Kopie des Beschlusses erhalten das Innen- und
Umweltministerium sowie der Kreis Stormarn.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen