Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.)    Die Stadt Norderstedt nimmt die Planungen für neue Rohstoffabbauflächen in der Gemeinde Tangstedt zur Kenntnis, widerspricht jedoch deutlich dem geplanten Umfang der mit über 54 ha vorgesehenen Neuausweisung an 5 Standorten. Angesichts dieser Größenordnung kann von einer räumlichen und zeitlichen Steuerung nicht wirklich die Rede sein. Im Falle einer möglichen Rechtswirksamkeit des so geänderten Flächennutzungsplanes gäbe es entgegen der eigenen Maßgabe keinerlei rechtliche Handhabe mehr, den Kiesabbau in irgendeiner Form zu steuern. Zeitgleich oder zeitnah gestellte Abbauanträge in diesen 5 Eignungsflächen auf dieser FNP-Planungsgrundlage wären nicht mehr zu versagen und ein Abbau würde an diesen 5 Standorten zugleich einsetzen (können). Damit würde die Gemeinde die ihr obliegende Planungshoheit auf dem Sektor des Rohstoffabbaus letztendlich sogar selbst zur Disposition stellen.

2.)    Mit Blick auf die erheblichen Folgen eines solchen Vorgehens sowohl bezogen auf die dadurch ausgelösten Verkehrsbelastungen wie auch bezogen auf mögliche Beeinträchtigungen für die Erholungsfunktion innerhalb der Region wird dem Entwurf widersprochen. Eine solche Entwicklung würde die heutigen diesbezüglichen Verkehrsbelastungen im Norderstedter Straßennetz deutlich erhöhen und insbesondere zu einer kritischen Belastung für die Schleswig-Holstein-Straße werden, da offensichtlich jegliche Schwerlastverkehre über die Harksheider Strasse geführt werden sollen.

3.)    Es wird daher dringend empfohlen, den vorgelegten Entwurf in seinem Flächenangebot entscheidend zu überarbeiten und deutlich zu reduzieren. Lediglich Teile oder Teilflächen aus dem jetzt vorgelegten Flächenkontingent des Landschaftsplanes sollten jeweils in Tranchen für einen mittelfristigen Bedarf in den FNP Tangstedt übernommen werden.

4.)    Darüber hinaus erwartet die Stadt Norderstedt eine qualifizierte verkehrliche Untersuchung der dadurch jeweils neu ausgelösten zusätzlichen Schwerlastverkehre.

5.)    Für die innerhalb der Wasserschutzgebietszone III des WSG Norderstedt liegenden Eignungsflächen, insbesondere südlich der Harksheider Strasse, ist im Falle einer weiteren Plandarstellung im zukünftigen FNP-Entwurf durch geeignete Maßnahmen – auch auf der Vorhabensebene – ein ausschließlicher Trockenabbau sicherzustellen unter Erhalt einer qualifizierten Deckschicht über dem ersten Grundwasserleiter zur Sicherung der Trinkwassergewinnung durch die Norderstedter Stadtwerke.

6.)    Eine Kopie des Beschlusses erhalten das Innen- und Umweltministerium sowie der Kreis Stormarn.


Abstimmung:

10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen