Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0125
Beschlussvorschlag
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 Norderstedt, 2.
vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung“, Gebiet:
westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen
der Schleswig-Holsteinstraße und Kringelkrugweg / östlich der
Wöbsmoorniederung, beschlossen.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluss:
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Der generelle Ausschluss
von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräumen und Verkaufsflächen, Vorführungs-
und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und
Abs. 9 BauNVO 90),
-
Bordellen sowie
bordellartigen Betrieben.
Durch die Änderung werden
die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird ein vereinfachtes Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen