Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0128
Beschlussvorschlag
a)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2
BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 140 Norderstedt,
7. vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn-Nord", Gebiet: westlich
der Schleswig-Holstein-Straße / südlich der Straße Am Stammgleis / östlich der
Wöbsmoorniederung, von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) abgesehen
werden, da ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird.
b)
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 140 Norderstedt, 7. vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet
Harkshörn-Nord", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / südlich
der Straße Am Stammgleis / östlich der Wöbsmoorniederung, in der Fassung vom
30.03.2006 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom
30.03.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 140 Norderstedt, 7. vereinfachte Änderung
„Gewerbegebiet Harkshörn-Nord", sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörde und sonstige Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen