Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 06/0101
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 216 Norderstedt, 1.Änderung „Bau-
und Gartenfachmarkt / Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, Gebiet: östlich
Segeberger Chaussee / südlich Hasenmoorweg / nördlich Hummelsbütteler
Steindamm, wird einschließlich der Begründung, Stand : 06.04.2006, in
der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 06/0101 beschlossen.
Der Entwurf des Durchführungsvertrages (Stand 06.04.2006) wird zur Kenntnis
genommen.
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 216 Norderstedt, 1.Änderung „Bau-
und Gartenfachmarkt / Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, sowie die
Begründung und der Durchführungsvertrag sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
- Stellungnahmen des Kreises Segeberg zu den
Schutzgütern des Naturhaushaltes,
des Landschaftsbildes und des Artenschutzes und der Entwässerung; - die Untersuchungsergebnisse der
Altlastverdachtsstandorte;
- Auswertung bei der Stadt vorhandener
Grundwasserdaten;
- Stadtklimaanalyse 1993;
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, einstimmig
beschlossen