Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 216 Norderstedt, 1.Änderung „Bau- und Gartenfachmarkt / Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, Gebiet: östlich Segeberger Chaussee / südlich Hasenmoorweg / nördlich Hummelsbütteler Steindamm, wird einschließlich der Begründung, Stand : 06.04.2006, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 06/0101 beschlossen.
Der Entwurf des Durchführungsvertrages (Stand 06.04.2006) wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 216 Norderstedt, 1.Änderung „Bau- und Gartenfachmarkt / Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, sowie die Begründung und der Durchführungsvertrag sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Stellungnahmen des Kreises Segeberg zu den Schutzgütern des Naturhaushaltes,
    des Landschaftsbildes und des Artenschutzes und der Entwässerung;
  • die Untersuchungsergebnisse der Altlastverdachtsstandorte;
  • Auswertung bei der Stadt vorhandener Grundwasserdaten;
  • Stadtklimaanalyse 1993;

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, einstimmig beschlossen