Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0

Beschluss

 

a)      Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufhebung des als unwirksam festgestellten Bebauungsplanes Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg Feldstraße/Am Hange, beschlossen.
Der Beschluss zur Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

 

b)      Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt Neufassung „Harkshörn Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, beschlossen.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Festsetzung der Gebietsart – Allgemeines Wohngebiet – (WA) am Mühlenweg, im übrigen Plangebiet Reines Wohngebiet (WR);

·         Erweiterung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten durch Vergrößerung der überbaubaren Flächen in Teilbereichen, Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit der Gebäudehöhe und Erhöhung des Nutzungsmaßes (GRZ);

·         Teilweise Festsetzung von Bauflächen auf der festgesetzten Grünfläche – Parkan-lage – am Buschberger Weg

·         Neuregelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Die Öffentlichkeit wird für den weiteren Verlauf ausgeschlossen.