Sitzung: 30.05.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4
Vorlage: B 06/0126
Beschluss
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 Norderstedt
(vereinfachtes Verfahren) „Gewerbegebiet Harkshörn-Süd“, Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des Stadtparks / östlich der Bahntrasse /
südlich der Straße Harckesheyde, beschlossen.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Die Festsetzung als
Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung in der aktuellen Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990
-
Der generelle Ausschluss
von
-
Vergnügungsstätten, insbesondere
Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung,
die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen,
sowie Verkaufsräumen und Verkaufsflächen, Vorführungs- und Geschäftsräumen,
deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit
sexuellem Charakter ausgerichtet ist,
-
Bordellen sowie
bordellartigen Betrieben.
Durch die Aufstellung des
Bebauungsplans wird der Zulässigkeitsmaßstab des Vorhabens im Plangebiet nicht
wesentlich verändert. Daher wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13
BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 34 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.