Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4

Beschluss

 

Gemäß § 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 Norderstedt (vereinfachtes Verfahren) „Gewerbegebiet Harkshörn-Süd“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des Stadtparks / östlich der Bahntrasse / südlich der Straße Harckesheyde, beschlossen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Die Festsetzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990

 

-          Der generelle Ausschluss von

-          Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräumen und Verkaufsflächen, Vorführungs- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist,

-          Bordellen sowie bordellartigen Betrieben.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird der Zulässigkeitsmaßstab des Vorhabens im Plangebiet nicht wesentlich verändert. Daher wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Bei 34 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.