Sitzung: 27.06.2006 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 06/0182
Beschluss
a)
Entscheidung über die
Stellungnahmen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit werden
berücksichtigt
Punkt 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8.1 - 8.10, 9.1, 9.2,10
teilweise berücksichtigt
Punkt ./.
nicht berücksichtigt
Punkt 6
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird
auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Abschließender Beschluss
Auf Grund des § 5 BauGB beschließt die Stadtvertretung die 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Wohnbebauung Am Knick“,
Gebiet: Zwischen Am Knick und U-Bahn-Trasse, südlich Jugendfreizeitheim, in der
Fassung vom 01.06.2006.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage - Stand:
01.06.2006 - gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird in der Fassung der
Anlage 6 dieser Vorlage gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Wohnbebauung Am Knick“ bei
der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung
der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während
der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 34 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
einstimmig angenommen.