Herr Dr. Freter gibt folgenden Bericht.:

 

In der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen vom 17.05.06 wurden unter TOP 3 Einwohnerfragestunde von Frau Saalfeld an Herrn Hagemann eine Befragung über fehlende Hortplätze im Bereich von Norderstedt-Mitte und von Frau Seefeld eine Unterschriftenliste zur finanziellen und personellen Situation der Kindertagesstätten mit Forderungen der Elternvertretungen und Eltern überreicht.

 

Herr Hagemann hat die Listen an die Verwaltung zur Auswertung weiter gereicht.

 

Die Verwaltung hat die Befragung über fehlende Hortplätze im Bereich Norderstedt-Mitte ausgewertet.

 

Laut der Elternliste wird von 42 benötigten Plätzen ausgegangen. 17 der namentlich genannten nicht versorgten Kinder sind nicht für einen Hortplatz angemeldet, befinden sich jedenfalls nicht auf der Warteliste der Stadt und der nichtstädtischen Träger.

Für 14 Kinder ist die Versorgung gesichert, 5 haben einen Hort und 9 einen Modulplatz angeboten bekommen. Fünf Kinder leben nicht im Einzugsgebiet der Grundschulen in Norderstedt-Mitte (GS Heidberg und GS Pellwormstraße) und haben teilweise in anderen Stadtteilen Hort- oder Modulplätze angeboten bekommen. Drei Kinder konnten in Norderstedt-Mitte bisher nicht versorgt werden.

 

Zu den Forderungen auf der Unterschriftenliste nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

l        Ein ausreichende Betreuungsangebot von Krippen- bis Hortplätzen

 

In Norderstedt sind folgende Versorgungsquoten erreicht (Stand 9/05):

 

Krippe  12, 2 % (inklusive Tagespflege)

 

Elementar 87 %

 

Hort 11,4 % 

 

Für den Elementarbereich besteht ein gesetzlicher Anspruch der Kinder auf eine Betreuungszeit von min. 4 Std./Tag. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahren zeigt, dass mit der derzeitigen Versorgungsquote dieser Anspruch abgedeckt ist.

 

Im Krippenbereich besteht kein gesetzlicher Anspruch, aber ein große Nachfrage, die bisher nicht gedeckt werden kann.

 

Der Hortbereich hat durch die Einführung der verlässlichen Grundschule eine Veränderung durchgemacht. In einigen Kindertagesstätten wurden die Hortplätze in Elementarplätze umgewandelt, in einigen Horten Elementargruppen angeboten. In einigen Stadtteilen ist es daher zu Engpässen gekommen. Teilweise werden diese durch Modulangebote der Stadt oder durch Elternbetreuung aufgefangen.

 

Der Ausschuss für junge Menschen wird sich im Herbst erneut mit den Versorgungsquoten beschäftigen.

 

l        Immer 2 pädagogische Kräfte für 20 Kinder (ausreichend Vertretungspersonal)

 

In Schleswig-Holstein ist ein Stellenschlüssel von 1,5 gesetzlich vorgeschrieben. Dazu kommt ein Zeitanteil für Fortbildung, Elterngespräche, Besprechungen, Ausfallzeiten etc. Der Stellenschlüssel für den Kreis Segeberg liegt bei 1,9. Daran hält sich die Stadt Norderstedt.

 

Eine Erhöhung des Stellenschlüssels müsste nach Auffassung der Stadt eine gemeinsame Sache des Landes, des Kreises und der Stadt sein und alle müssten die dadurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen gemeinsam tragen.

 

l        Gut ausgebildetes Fachpersonal (Zeit und Mittel zur Weiterqualifikation)

 

In den städtischen und nichtstädtischen Kindertagesstätten und Horten wird nur Fachpersonal beschäftigt (Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen und soz-päd. Assistenten/innen).

 

Für die Weiterqualifikation stehen Mittel und Zeitanteile bereit.

 

l        Ausreichendes Raum- und Platzangebot im Innen- und Außenbereich

 

Eine Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten und Horte wird vom Kreis Segeberg nur erteilt, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Räumlichkeiten erfüllt sind. In einigen Einrichtungen Norderstedt können deshalb in einer Gruppe nur weniger als 20 Kinder betreut werden (z.B. Schalom-Kita in der Tannenhofstr.)

 

l        Sozial gerechte Gebührensätze

 

Die Stadt Norderstedt hat sich eine eigene Sozialstaffel gegeben, die über die Sozialstaffel des Kreise Segeberg hinaus geht.