Sitzung: 21.06.2006 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0216
Beschluss:
Die Flutlichtanlage auf dem Tennenplatz der Sportplatzanlage Poppenbütteler Straße ist zu erneuern.
Die Genehmigung zum
vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf
eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von
Zuschüssen.
Dem Glashütter SV e. V. wird
ein Zuschuss in Höhe von 21.000,00 € zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem
Tennenplatz der kommunalen Sportplatzanlage Poppenbütteler Straße gewährt.
Deckungsmittel stehen bei der
Hhst. 5600.93500 – Besch. Bew. Vermögen – in Höhe von 9.000,00 € und der Hhst.
5605.95000 – Sportanlage Glashütte Flutlichtanlage – in Höhe von 12.000,00 €
zur Verfügung.
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.