Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Flutlichtanlage auf dem Tennenplatz der Sportplatzanlage Poppenbütteler Straße ist zu erneuern.

 

Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

Dem Glashütter SV e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 21.000,00 € zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Tennenplatz der kommunalen Sportplatzanlage Poppenbütteler Straße gewährt.

 

Deckungsmittel stehen bei der Hhst. 5600.93500 – Besch. Bew. Vermögen – in Höhe von 9.000,00 € und der Hhst. 5605.95000 – Sportanlage Glashütte Flutlichtanlage – in Höhe von 12.000,00 € zur Verfügung.


Abstimmung:

Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.