Sitzung: 06.07.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0231
Beschlussvorschlag
Der Entwurf der Satzung nach
§ 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) „Tangstedter Forst", Gebiet:
Am Tangstedter Forst, Teil
A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage 2) in der
Fassung vom 06.07.2006, wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 06.07.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes,
Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) „Tangstedter
Forst", ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmung:
7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen,
mehrheitlich beschlossen