Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) „Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter Forst, Teil A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage 2) in der Fassung vom 06.07.2006, wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 06.07.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) „Tangstedter Forst", ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.


Abstimmung:

7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen