Sitzung: 12.09.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2
Vorlage: B 06/0224
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung
der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 1) werden
berücksichtigt
Punkt 1.1; 1.2; 1.3; und 1.4
zur Kenntnis genommen
Punkt 2, 3, 4, 5, 6
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage und die Anlage 2 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach §
92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung,
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 216 Norderstedt, 1. Änderung
„Bau- und Gartenfachmarkt / Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, Gebiet:
östlich Segeberger Chaussee/südlich Hasenmoorweg/nördlich Hummelsbütteler
Steindamm, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung ‑und dem
Teil B - Text - (Anlage 4), in der zuletzt geänderten Fassung vom 21.06.2006
als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 21.06.2006 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 35 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.