Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungsfähig.

 

  1. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

  1. Dem Verein wird für die Teilerneuerung der Dacheindeckung der Tennishalle mit Gesamtkosten in Höhe von 69.636,66 € ein Zuschuss in Höhe von 30% =  20.891,00 € in Aussicht gestellt. Die Mittel sind in den Grundhaushalt 2008 aufzunehmen.

 

 


Abstimmung: einstimmig