Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss

Zur Optimierung von Zinskonditionen und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken werden Zinssicherungsinstrumente eingesetzt.

Das Volumen ergibt sich aus den zugrunde liegenden Darlehensverträgen und ist zunächst auf 30 % des Gesamtdarlehensbestandes begrenzt.

Der Hauptausschuss ist im Rahmen des Finanzberichts über Art, Umfang und finanzielle Auswirkungen der abgeschlossenen Verträge zu informieren.

 

 


Abstimmung:

Bei 10 Ja-Stimmen sowie 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen.