Sitzung: 25.09.2006 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: B 06/0291
Beschluss
Zur Optimierung von Zinskonditionen und zur
Begrenzung von Zinsänderungsrisiken werden Zinssicherungsinstrumente
eingesetzt.
Das Volumen ergibt sich aus den zugrunde
liegenden Darlehensverträgen und ist zunächst auf 30 % des
Gesamtdarlehensbestandes begrenzt.
Der Hauptausschuss ist im Rahmen des
Finanzberichts über Art, Umfang und finanzielle Auswirkungen der
abgeschlossenen Verträge zu informieren.
Abstimmung:
Bei 10 Ja-Stimmen sowie 1 Nein-Stimme mehrheitlich
angenommen.