Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 263 Norderstedt "Großer Born", Gebiet: Zwischen Poppenbütteler Straße und Jägerlauf, südlich Großer Born, nördlich Beek hinter der Twiete, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.08.2006 festgesetzt (vgl. Geltungsbereich in Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Erschließung eines neuen Siedlungsgebietes für den Wohnungsbau mit mehrheitlich Grundstücken für frei stehende Einfamilienhäuser

-          Zur Mischung des Wohnungsangebotes auch in geringer Anzahl Mehrfamilienhäuser im Hinblick auf Mehrgenerationenwohnen

-          Lärmschutzbebauung entlang der Poppenbütteler Straße

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 29 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.