Sitzung: 10.10.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 06/0257
Beschluss
Gemäß
§§ 2 BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 263
Norderstedt "Großer Born", Gebiet: Zwischen Poppenbütteler Straße und
Jägerlauf, südlich Großer Born, nördlich Beek hinter der Twiete, beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.08.2006 festgesetzt (vgl.
Geltungsbereich in Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Erschließung
eines neuen Siedlungsgebietes für den Wohnungsbau mit mehrheitlich Grundstücken
für frei stehende Einfamilienhäuser
-
Zur
Mischung des Wohnungsangebotes auch in geringer Anzahl Mehrfamilienhäuser im
Hinblick auf Mehrgenerationenwohnen
-
Lärmschutzbebauung
entlang der Poppenbütteler Straße
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 29 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.