Sitzung: 10.10.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4
Vorlage: B 06/0247
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
2
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 1., 3., 4., 5., 6.1, 6.2, 7., 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6, 8.7,
9.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB beschließt
die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 123 Norderstedt, 5. vereinfachte
Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn-Mitte", Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Straße Harckesheyde / östlich des
Steertpoggweges, bestehend aus dem Teil B – Text – (Anlage 4) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 15.08.2006, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 15.08.2006 (Anlage 5) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 32 Ja-, 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.