Das Gesetz sieht im wesentlichen vor, ab 01.01.2007 alle Aufgaben des überörtlichen Trägers (Land) auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Betroffen ist hauptsächlich die stationäre Eingliederungshilfe für behinderte Menschen unter 60 Jahre.

Während in der Sache offenbar Einigkeit besteht, gibt es bezüglich des finanziellen Ausgleichs noch erhebliche Differenzen.

Die Gemeinden sind nicht unmittelbar betroffen. Jedoch ist eine Beobachtung erforderlich, da sich Auswirkungen im Finanzausgleich oder bei den Kreisumlagen ergeben könnten.

Die neuesten Unterlagen des Städteverbandes sind der Niederschrift als Anlage        beigefügt.