Sitzung: 28.09.2006 Sozialausschuss
Das Gesetz sieht im
wesentlichen vor, ab 01.01.2007 alle Aufgaben des überörtlichen Trägers (Land)
auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Betroffen ist
hauptsächlich die stationäre Eingliederungshilfe für behinderte Menschen unter
60 Jahre.
Während in der Sache offenbar
Einigkeit besteht, gibt es bezüglich des finanziellen Ausgleichs noch
erhebliche Differenzen.
Die Gemeinden sind nicht
unmittelbar betroffen. Jedoch ist eine Beobachtung erforderlich, da sich
Auswirkungen im Finanzausgleich oder bei den Kreisumlagen ergeben könnten.
Die neuesten Unterlagen des
Städteverbandes sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.