Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Norderstedt beschließt, die Betriebskosten von Kindertrageeinrichtungen nichtstädtischer Träger nach allgemeinen Förderrichtlinien in der Fassung der Anlage 1 zu fördern. Die genannten Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft und finden auf alle Träger Anwendung, die das Vertragsangebot der Stadt Norderstedt gemäß § 25 Abs.4 KiTaG ablehnen.

 


Abstimmung: einstimmig