Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 16, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden


berücksichtigt

2,  3.4,  3.6,  4.1,  4.2,  7.1,  7.2,  7.3,  7.4,  7.5

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

1,  3.1,  3.2,  3.3,  3.5,  3.7,  3.8,  5,  6


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage und die Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden

berücksichtigt

1.1,  4,  5

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

1.2,  1.3,  2,  3.1,  3.2,  3.3,  3.4

zur Kenntnis genommen

.....................


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage und die Anlage 5 dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung die Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) "Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter Forst, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 6) und dem Teil B - Text - (Anlage 7), in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.09.2006 als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 11.09.2006 (Anlage 8) wird gebilligt.

Der Beschluss über die Außenbereichssatzung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 21 Ja-, 16 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

 

 

Frau Paschen übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Kelm.