Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

a)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

 

berücksichtigt

1

 

teilweise berücksichtigt

......................

 

nicht berücksichtigt

.......................

 

zur Kenntnis genommen

2.1, 2.2, 2.3, 3, 4, 5, 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 8, 9, 10.1, 10.2

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden

 

berücksichtigt

1.4, 2.1, 3, 4.1, 8.5, 8.6, 8.7, 10.4

 

teilweise berücksichtigt

2.2, 8.1, 9

 

nicht berücksichtigt

1.2, 1.3, 4.2, 5, 6, 7.1, 7.2, 8.2, 10.1

 

zur Kenntnis genommen

1.1, 8.3, 8.4, 10.2, 10.3

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

c)

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt "Siedlung Harkshörn", Gebiet: Feldweg/Harkshörner Weg/Tannenallee/Feldstraße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage 9), in der Fassung vom 01.11.2006 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 01.11.2006 (Anlage 10) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt "Siedlung Harkshörn" sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                           Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                         Stand: 22.03.2005

·         Flechtenexposition Norderstedt                                  Stand: 1992

·         Orientierende Untersuchung Tannenallee 17              Stand: 19.01.2005

 

sind gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen