Sitzung: 16.11.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0376
Beschlussvorschlag
a) |
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen |
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berücksichtigt |
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teilweise berücksichtigt |
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nicht berücksichtigt |
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zur Kenntnis genommen |
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Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw.
die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen. |
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Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis
mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
b) |
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB |
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Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden |
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berücksichtigt |
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teilweise berücksichtigt |
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nicht berücksichtigt |
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zur Kenntnis genommen |
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Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen. |
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Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis
mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
c) |
Der geänderte Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt "Siedlung
Harkshörn", Gebiet: Feldweg/Harkshörner Weg/Tannenallee/Feldstraße, Teil
A – Planzeichnung (Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage 9), in der Fassung vom
01.11.2006 wird beschlossen. |
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Die Begründung in der
Fassung vom 01.11.2006 (Anlage 10) wird gebilligt. |
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Der Entwurf des
Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt "Siedlung Harkshörn" sowie die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen: |
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Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
November 1993 ·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand:
22.03.2005 ·
Flechtenexposition
Norderstedt Stand:
1992 · Orientierende Untersuchung Tannenallee 17 Stand: 19.01.2005 |
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sind gemäß § 4 a Abs. 3
Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu unterrichten. |
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Sollten sich nach der
erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. |
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig
beschlossen