Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 261 Norderstedt „Quartier um die Christuskirche“, Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich Friedhof Christuskirchengemeinde, östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße / Kirchenstraße, Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Anlage 1), in der Fassung vom 30.10.2006 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 30.10.2006 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 261 Norderstedt „Quartier um die Christuskirche“, Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich Friedhof Christuskirchengemeinde, östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße / Kirchenstraße - und  die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen

 

Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                        Stand: November 1993

Biotop- und Nutzungstypenkartierung                        Stand: 22.03.2005

Flechtenexposition Norderstedt                        Stand: 1992

Schalltechnische Stellungnahme                        Stand: 28.08.2006

Stellungnahme zur technischen Ausrüstung                        vom    09.10.06

 

sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen