Sitzung: 16.11.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0382
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 261 Norderstedt „Quartier um die Christuskirche“, Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich Friedhof Christuskirchengemeinde, östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße / Kirchenstraße, Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Anlage 1), in der Fassung vom 30.10.2006 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 30.10.2006 (Anlage 2) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 261 Norderstedt
„Quartier um die Christuskirche“, Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich
Friedhof Christuskirchengemeinde, östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße /
Kirchenstraße - und die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
Flechtenexposition Norderstedt Stand: 1992
Schalltechnische Stellungnahme Stand: 28.08.2006
Stellungnahme zur technischen Ausrüstung vom
09.10.06
sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen,
mehrheitlich beschlossen