Sitzung: 21.11.2006 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: B 06/0363
Beschluss
Die Stadt Norderstedt beschließt, die Betriebskosten von Kindertrageeinrichtungen nichtstädtischer Träger nach allgemeinen Förderrichtlinien in der Fassung der Anlage 1 zu fördern. Die genannten Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft und finden auf alle Träger Anwendung, die das Vertragsangebot der Stadt Norderstedt gemäß § 25 Abs.4 KiTaG ablehnen.
Abstimmung:
Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.