Sitzung: 23.11.2006 Sozialausschuss
Die noch fortgeltenden Heranziehungsatzungen nach dem
BSHG sollen ab 01.01.2007 der neuen Rechtssituation nach Inkrafttreten des SGB
XII (Sozialhilfe) angepasst werden.
In diesem Zusammenhang hat sich der Kreis Segeberg
entschieden, die bisher an die Stadt Norderstedt delegierte Bearbeitung der
ambulanten und der stationären (für die über 60-Jährigen) Hilfe zur Pflege
komplett bei sich zu konzentrieren. Damit verbunden sind auch die
Unterhaltsüberprüfungen und -berechnungen.
Vom Wegfall der Heranziehung in diesem Bereich sind in
unserem Sozialamt drei Mitarbeiterinnen (2 Planstellen) betroffen, die
anderweitig eingesetzt werden müssen.
Die Stadt soll weiterhin beauftragt werden für die
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel, die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel, für die Hilfen zur
Gesundheit, die Wohnraumsicherung sowie für die entsprechenden Hilfen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, mit z.Zt. etwa 600 laufenden Fällen.