Sitzung: 12.12.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 06/0411/1
Beschluss
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den als Anlage beigefügten
Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übernahme der örtlichen Trägerschaft
der öffentlichen Jugendhilfe durch die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt
zu beschließen.
Der
Antrag zur Erlangung der Eigenschaft als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beim
Sozialministerium zu stellen.
Für den Fall, dass die Verordnung, mit der die große kreisangehörige Stadt
Norderstedt zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestellt wird,
zum 01.01.2007 noch nicht in Kraft gesetzt ist, verlängert sich die Beauftragung der Stadt Norderstedt durch den
Kreis Segeberg bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung.
Abstimmung:
Bei 33 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.