Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den als Anlage beigefügten Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übernahme der örtlichen Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe durch die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt zu beschließen.

 

Der Antrag zur Erlangung der Eigenschaft als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beim Sozialministerium zu stellen.

 

 Für den Fall, dass die Verordnung,  mit der die große kreisangehörige Stadt Norderstedt zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestellt wird, zum 01.01.2007 noch nicht in Kraft gesetzt ist,  verlängert sich die Beauftragung der Stadt Norderstedt durch den Kreis Segeberg bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung.

 

 


Abstimmung:

 

Bei 33 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.