Sitzung: 01.02.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0439
Beschluss
a)
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 2) werden
nicht berücksichtigt
Ziff. 1
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die
o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach §
92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung
die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 137 Norderstedt "Harkshörn
Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, bestehend aus dem
Teil A – Planzeichnung und dem Teil B – Text (Anlage 5), als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 06.07.2006 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Beschluss der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.