Gesetzlich ist festgelegt, dass sich die Gemeinden mit bis zu 23 % an den örtlichen Unterkunftskosten nach dem SGB II (Arbeitsfähige) beteiligen müssen.

Das Sozialamt wurde gebeten, beim Kreis nachzufragen, ob diese Höchstquote noch gerechtfertigt ist, weil der Bund seinen Anteil erhöht und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken ist.

Das Schreiben an den Kreis und die Antwort des Landrates sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.         

Mit der heute eingegangenen Jahresabrechnung 2006 fordert der Kreis rund 35.250 € nach und setzt die Vorauszahlung 2007 auf 1.340.930 € fest.

Unser Haushaltsansatz 2007 wird damit um etwa 76.000 € überschritten.