Beschluss: Verweisung

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag

 

 

a)      Gemäß §§ 2 ff. BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 265 Norderstedt „Ulzburger Straße 533-539", Gebiet: Westlich Ulzburger Straße / zwischen Erlengang und Eschenkamp, als beschleunigtes Verfahren beschlossen.

b)      Der B-Plan Nr. 1 Friedrichsgabe wird für den betreffenden Teilbereich aufgehoben. (s. Anlage 4)

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3/1, 213/4, 4/6, 4/45, 4/46, 4/15, 4/19, 4/20 und 4/21 der Flur 5, Gemarkung Friedrichsgabe. (Anlage 3)

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Wohnungsbau (Reihenhäuser; Stadtwohnungen) auf innerstädtischen Potentialflächen entsprechend den Nachverdichtungszielen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB), dabei ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung über die Verweisung:

 

Bei 32 Ja- Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig beschlossen.