Sitzung: 24.04.2007 Stadtvertretung
Beschluss: Verweisung
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 07/0063
Beschlussvorschlag
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 265 Norderstedt „Ulzburger Straße 533-539", Gebiet:
Westlich Ulzburger Straße / zwischen Erlengang und Eschenkamp, als
beschleunigtes Verfahren beschlossen.
b)
Der B-Plan Nr. 1
Friedrichsgabe wird für den betreffenden Teilbereich aufgehoben. (s. Anlage 4)
Der Geltungsbereich umfasst
die Flurstücke 3/1, 213/4, 4/6, 4/45, 4/46, 4/15, 4/19, 4/20 und 4/21 der Flur
5, Gemarkung Friedrichsgabe. (Anlage 3)
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Wohnungsbau (Reihenhäuser;
Stadtwohnungen) auf innerstädtischen Potentialflächen entsprechend den
Nachverdichtungszielen.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB), dabei ist darauf
hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung über die Verweisung:
Bei 32 Ja- Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.