Sitzung: 24.04.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: B 07/0088
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die vor, während oder nach der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
4.4, 6.3
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 4.5, 4.6, 4.7, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 6.4, 7
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
1
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
2.3, 2.4, 3
zur Kenntnis genommen
2.1, 2.2, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach-
und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
c)
Erneute Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3) werden
berücksichtigt
........................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
d)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach §
92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung,
den Bebauungsplan Nr. 161 Norderstedt, 3. Änderung „Siedlung Zwickmöhlen",
Gebiet: Östlich Ulzburger Straße / südlich Flurstücke 54/147, 54/241, 54/242,
54/201, 54/247 und 54/194, Flur 2, Gemarkung Harksheide / westlich Flurstück
51, Flur 2, Gemarkung Harksheide / nördlich der südlichen Bebauung Zwickmöhlen,
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 8) und dem Teil B ‑ Text ‑
(Anlage 9) in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.02.2007, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 26.02.2007 (Anlage 10) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 33 Ja-, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.