Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Mit den in den Jahren 2002/2003 durchgeführten Ausbaumaßnahmen gelten die Teileinrichtungen

 

  • Fahrbahn
  • nördlicher Gehweg
  • Straßenentwässerung
  • Grunderwerb

 

der Erschließungsanlage „Langenharmer Weg“ zwischen Ulzburger Straße und Alter Heidberg mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 07/0149 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 03.05.2007 im Sinne des § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS 2000) als erstmalig und endgültig hergestellt.

 

Für die Baumaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der EBS 2000 Erschließungsbeiträge zu erheben.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.