Sitzung: 02.05.2007 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zu diesem
Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Hagemann Herrn Dorß und Frau Pillkowski vom
Norderstedter Verein „Der Kinder wegen“.
Im Anschluss daran
beantworten Herr Dr. Freter und Herr Dorß Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Claßen beantragt für
die FDP-Fraktion, die Worte „eventuell notwendige“ im 1. Satz des 6. Absatzes der Beschlussvorlage zu streichen.
Beschluss:
Der Ausschuss für junge
Menschen befürwortet den Neubau des Schülergartens des Norderstedter Vereins
der Kinder wegen e.V. einschließlich der Schaffung einer neuen Hortgruppe zum
Kindergartenjahr 2009/2010. Die
Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Investitionskosten für Planung, Bau
und Ausstattung in Höhe von 980.000 €, die Kosten für den Abriss des bisherigen
Containers in Höhe von 30.000 € sowie die erforderlichen zusätzlich benötigten
finanziellen Mittel für die Betriebskostenförderung in Höhe von 64.000 € (2009)
in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2008/2009 aufzunehmen.
Die Stadt stellt dem Verein
der Kinder wegen e.V. das erschlossene Grundstück Heidberg 89 für den Betrieb
des Schülergartens zur Verfügung.
Näheres wird durch einen Pachtvertrag geregelt.
Bauträger für den
drei-gruppigen Schülergarten (zwei altersgemischte Gruppen mit Elementar- und
Hortkindern mit je 20 Kindern und eine Hortgruppe mit je 15 Kindern) ist der
Verein der Kinder wegen e.V..
Der Abriss des bisherigen
Containers erfolgt durch den Verein der Kinder wegen e.V., dafür werden dem
Verein 30.000 € zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für den Neubau
ist eine gültige Baugenehmigung, die durch den Verein der Kinder wegen e.V.
einzuholen ist. Vor der Vergabe von Aufträgen durch den Verein der Kinder wegen
e.V. auf der Basis des vorgestellten Raumprogramms ist eine mit den zuständigen
Stellen der Verwaltung endgültig abgestimmte Grundrissskizze und
Baubeschreibung sowie Kostenkalkulation des Baus dem Ausschuss für junge
Menschen vorzulegen. Die Planung hat so zu erfolgen, dass der vorgesehene
Gesamtzuschuss von 980.000 € für Planung, Bau und Ausstattung nicht
überschritten wird.
Für die Planungen in 2007
werden dem Verein der Kinder wegen e.V. Planungskosten in Höhe von max. 30.000
€ aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt, eine Deckung erfolgt aus
der HH-Stelle 464000.95020 Verein der Kinderwegen – Schülergarten –
Dachsanierung. Diese Kosten werden mit den Gesamtkosten verrechnet.
Der Verein der Kinder wegen
e.V. erbringt vorrangig eine Eigenleistung in Höhe von 10% der Gesamtbaukosten.
Bei dem max. möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 980.000 € handelt es
sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom Verein der Kinder wegen e.V. nur zu
seinen Lasten überschritten werden kann.
Abstimmung: einstimmig