Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 267 Norderstedt "Süderweiterung Herold-Center",

Gebiet: Zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen. Für den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 267 – Norderstedt – wird der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt – aufgehoben.

 

Das Planungskonzept vom 27.04.2007 (Anlagen 2 bis 6) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1,2,3,4,6,7,8 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.