Sitzung: 07.06.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 07/0063
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 265 Norderstedt „Ulzburger Straße 533-539", Gebiet:
Westlich Ulzburger Straße / zwischen Erlengang und Eschenkamp, als
beschleunigtes Verfahren beschlossen.
b)
Der B-Plan Nr. 1
Friedrichsgabe wird für den betreffenden Teilbereich aufgehoben. (s. Anlage 4)
Der Geltungsbereich umfasst
die Flurstücke 3/1, 213/4, 4/6, 4/45, 4/46, 4/15, 4/19, 4/20 und 4/21 der Flur
5, Gemarkung Friedrichsgabe. (Anlage 3)
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Wohnungsbau (Reihenhäuser;
Stadtwohnungen) auf innerstädtischen Potentialflächen entsprechend den
Nachverdichtungszielen.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB), dabei ist darauf
hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.