Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes  Nr. 244 Norderstedt „Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße, Scharpenmoor, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und dem Teil B – Text (Anlage 3), in der Fassung vom 11.05.2007 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 11.05.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt „Wohnbebauung Scharpenmoorpark", sowie die Begründung mit Grünordnerischem Fachbeitrag sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                               Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                     Stand: 22.03.2005

·         Flechtenexposition Norderstedt                               Stand: 1992

·         Lärmschutzgutachten                                                  Stand: 2005

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.