Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39

Beschluss

 

Entsprechend § 12 Abs. 2 BauGB wird dem Antrag vom 14.05.2007 der Firma Schintzel Kommanditgesellschaft auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.

 

Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 267 Norderstedt "Süderweiterung Herold-Center", Gebiet: Zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße beschlossen. Für den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 267 – Norderstedt – wird der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt -  aufgehoben.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom15.05.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage.1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Erweiterung des Einkaufszentrums durch ein Geschäftsgebäude  mit einem Technikmarkt und  Warenhaus  sowie 2 Parkdecks.
  • Attraktivierung und Verlängerung der Einkaufsmall in Nord-Südrichtung
  • Erweiterung und Neuorganisation des Parkraumangebotes für den Kundenverkehr mit ca. 400 Stellplätzen.
  • Neuorganisation der Anlieferungssituation in Verbindung mit dem Geschäftskomplex 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die im Sachverhalt als Ergebnis der Abstimmung der Fachdienststellen benannten Prüferfordernisse sind vom Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens zu erbringen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.