Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschluss

 

a)                  Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB gingen Stellungnahmen ein, die wie folgt behandelt wurden

 

aa)       1. Behördenbeteiligung (03.08.2005 – 06.09.2005)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und             sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

 

berücksichtigt

4.2, 5

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

1, 2, 3.1, 3.2, 3.3, 4.1, 6, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 9, 10

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

ab)       1. Öffentlichkeitsbeteiligung (26.08.2005 – 26.09.2005)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 7) werden

 

berücksichtigt

1.1, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2, 6, 7.1, 9, 10, 11.3, 13.11, 13.12, 14.12, 14.13, 16.1, 16.3, 17.1, 18.2, 18.6, 18.9, 19.1, 22, 23.2, 28, 41

teilweise berücksichtigt

………………….

nicht berücksichtigt

1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2, 5.1, 5.2, 7.2, 7.3, 8.1, 8.2, 8.3, 8.5, 11.1, 11.2, 12.1, 12.2, 13.1, 13.10, 14.1, 14.10, 15, 16.2, 17.2, 18.4, 18.7, 18.8, 21.1, 21.2, 23.1, 23.5, 23.6, 23.7, 23.9, 26.1, 26.2, 26.4, 27.1, 32.1, 35.1, 35.2, 37, 40

zur Kenntnis genommen

1.6, 7.4, 8.4, 11.4, 13.2, 13.3, 13.4, 13.5, 13.6, 13.7, 13.8, 13.9, 13.13, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.6, 14.7, 14.8, 14.9, 14.11, 14.14, 18.1, 18.3, 18.5, 18.10, 18.11, 19.2, 19.3, 19.4, 19.4, 19.6, 20, 23.3, 23.4, 23.8, 24, 25, 26.3, 26.5, 26.6, 27.2, 29, 30.1, 30.2, 31, 32.2, 33, 34, 36, 38, 39, 42

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser

Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

ac)       2. erneute Behördenbeteiligung (09.03.2006 – 10.04.2006)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und             sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 9) werden

 

berücksichtigt

1

teilweise berücksichtigt

.....................

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

2.1, 2.2, 2.3, 3, 4, 5, 6.1, 6.2, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 8, 9, 10.1, 10.2

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

ad)       2. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (10.05.2006 – 12.06.2006)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 13) werden

 

berücksichtigt

1.4, 2.1, 3, 4.1, 8.5, 8.6, 8.7, 10.4

teilweise berücksichtigt

2.2, 8.1, 9

nicht berücksichtigt

1.2, 1.3, 4.2, 5, 6, 7.1, 7.2, 8.2, 10.1

zur Kenntnis genommen

1.1, 8.3, 8.4, 10.2, 10.3

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

ae)       3. erneute Behördenbeteiligung (14.12.2006 – 08.02.2007)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 15 ) werden

 

berücksichtigt

10.4, 11

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

10.2

zur Kenntnis genommen

1 ,2, 3, 4, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 6, 7, 8, 9, 10.1, 10.3, 10.5, 10.6, 10.7, 10.8

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

af)        3. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (08.01.2007 – 08.02.2007)

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 17) werden

 

berücksichtigt

…………………

teilweise berücksichtigt

……………….

nicht berücksichtigt

1.1, 1.2, 2

zur Kenntnis genommen

…………………………..

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)             Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt „Siedlung Harkshörn“, Gebiet: Feldweg / Harkshörner Weg / Tannenallee / Feldstraße, bestehend aus dem Teil A –Planzeichnung- (Anlage 18) und dem Teil B –Text- (Anlage 19) in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.05.2007, als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 10.05.2007 (Anlage 20) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Stender von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; Herr Stender war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 


Abstimmung:

 

Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.