Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird entsprechend den Anlagen zur Kenntnis genommen.


Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren entsprechend dem Behandlungsvermerk der Verwaltung vom 29.05.2007 (Anlage 4) fortzusetzen.


Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.