Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 245 – Norderstedt -, 1. vereinfachte Änderung, "südlich Ohechaussee, westlich Niendorfer Straße", Gebiet: Ohechaussee, Niendorfer Straße, Südgrenze Nebenerschließung Nord und Verlängerung, Nordportbogen, Süd- und Westgrenze des Baufeldes F    Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 12.06.2007 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 12.06.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt -, 1. vereinfachte Änderung, "südlich Ohechaussee, westlich Niendorfer Straße", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen

 

  • Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                   Stand: November 1993
  • Biotop- und Nutzungstypenkartierung            Stand: 22.03.2005
  • Flechtenexposition Norderstedt                   Stand: 1992

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.