Sitzung: 05.07.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: B 07/0237
Beschluss
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 245 – Norderstedt -, 1. vereinfachte Änderung,
"südlich Ohechaussee, westlich Niendorfer Straße", Gebiet:
Ohechaussee, Niendorfer Straße, Südgrenze Nebenerschließung Nord und
Verlängerung, Nordportbogen, Süd- und Westgrenze des Baufeldes F Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und
Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 12.06.2007 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 12.06.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt -, 1. vereinfachte Änderung,
"südlich Ohechaussee, westlich Niendorfer Straße", die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen
- Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
- Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
- Flechtenexposition Norderstedt Stand:
1992
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.