Sitzung: 04.07.2007 Ausschuss für junge Menschen
Zunächst beantwortet Herr
Dr. Freter noch offene Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für junge
Menschen vom 20.06.2007 zu dem Beschluss vom 18.04.2007 von Frau Schmieder,
Rembrandtweg 24, Norderstedt aus Sicht der Verwaltung.
Zu Frage 2) Verträge mit
den nichtstädtischen Trägern: Was passiert, wenn mit den privaten Trägern keine
Einigung zu Schließzeiten „verhandelbar“ ist? Werden dann die bestehenden
Verträge gekündigt oder werden Schließzeiten dann nur noch in städtischen
Einrichtungen umgesetzt?
In den gültigen Verträgen
mit den nichtstädtischen Trägern heißt es in §1 „...Innerhalb des durch § 7 des
Vertrages vorgegebenen Kostenrahmens sind die Träger in der Gestaltung der
Betreuungszeiten frei...“, lediglich für die Berechnung des
Stellenschlüssels und der Regelgebühr ist im Vertrag festgeschrieben, in welchen
zeitlichen Rahmen sich die verschiedenen Betreuungsformen bewegen. D.h., dass
sie nach den geltenden Verträgen über Schließzeiten selbst entscheiden können.
Das Ergebnis der
anstehenden Gespräche ist aus Sicht der Verwaltung offen. Einigen wir uns,
würde der Vertrag um die Vereinbarung der Schließtage ergänzt. Einigen wir uns
nicht, habe ich die anwesenden Stadtvertreter/innen auf der Sitzung der
interfraktionellen AG so verstanden, dass dann erneut beraten wird. Das
Ergebnis dieser Beratungen kann die Verwaltung nicht vorwegnehmen, hier müsste
ggf. der Ausschuss eine politische Einschätzung abgeben.
Zu Frage 4) Wo werden
die „gewonnenen“ Betreuungsstunden durch Schließzeiten festgeschrieben, damit
sie bei Personalfluktuation nicht abgebaut werden?
Wenn der Ausschuss/die
Stadtvertretung keine Veränderungen im Stellenplan und bei den
veranschlagten Personalkosten vornimmt, verbleiben die durch Schließzeiten
gewonnen Betreuungsstunden in den Kitas. Wichtig ist ferner, dass es weiterhin
einen Stellenschlüssel gibt, da ansonsten jederzeit festgestellt werden könnte,
dass Stellen nicht wieder besetzt werden.
Im Stellenplan stehen
die Stellen, die potentiell besetzt werden können. Im Haushalt stehen die
Personalkosten, die hierfür zur Verfügung stehen. Theoretisch ist es möglich
(und kommt auch vor), dass weniger Geld bereitgestellt wird und dann nicht alle
Stellen besetzt werden können. Und auch wenn Stellen und Geld „übereinstimmen“
könnte natürlich noch eine Bewirtschaftung erfolgen, d.h. auf diese Weise Geld
für andere Zwecke umgeschichtet werden. Deshalb ist der Stellenschlüssel
wichtig, der letztlich eine Vorgabe macht, wie die vorhandenen und
haushaltsmäßig gedeckten Stellen zu besetzen sind. Daher müssen drei
Bedingungen erfüllt sein: Stellenplan, Bereitstellung von Haushaltsmitteln und
Stellenschlüssel.
Zu Frage 6) Sollten die
Auswirkungen der Mitbestimmungspflicht nicht vor allen weiteren
Gedanken/Umsetzungen geklärt werden?
Die
Dienststelle wird nach Auskunft des Hauptamtes erst dann ein Mitbestimmungsverfahren
einleiten, wenn ein Beschluss der Stadtvertretung zur Satzungsänderung
vorliegt. Sonst gibt es keine Grundlage auf der mit dem Personalrat verhandelt
werden kann. Der Personalrat ist aber am Verfahren beteiligt und wird
informiert.
Grundsätzlich
ist es so, dass auch in einem Mitbestimmungsverfahren der Personalrat nicht
einfach „nein“ sagen kann. Immerhin ist die Dienststelle durch politische
Beschlüsse auch gebunden. Im Zweifel gibt es ein Einigungsstellenverfahren.
Wichtig ist, dass die Interessen der Mitarbeiter/innen im
Mitbestimmungsverfahren Berücksichtigung finden. Eine Aussage über negative
Auswirkungen ist also nicht vorhersehbar.
Zu Frage 10) Unter
Berücksichtigung der folgenden Aspekte, wie hoch sind die tatsächlich
gewonnenen Betreuungsstunden (Saldo unter Berücksichtigung etwaiger monetärer
Mehraufwendungen) für die Umsetzung des Bildungsauftrages zu Gunsten unserer
Kinder?
-
Beitragserstattung
+ Essensgelderstattung für Schließzeiten
-
Minimale
Betriebskostenersparnis wegen Notgruppen
-
Personalkosten/Mindestbedarf
für Notgruppen
-
Verwaltungsaufwand
der Kita + Verwaltungsaufwand/Beitragserstattung etc. der Verwaltung
Der Ausschuss für junge
Menschen hat in seiner Sitzung am 15.11.2006 mehrheitlich beschlossen:
„Die CDU sieht einen möglichen
Bedarf für eine intensivere Betreuung im Elementarbereich der
Kindertagesstätten.
Um die Kinder besser zu
betreuen wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwiefern Arbeitszeiten zur
Kernbetreuung hin verlagert werden können:
- Durchführung von Schließzeiten im Sommer
- Veränderung von Randzeiten
- Mögliche Reduzierung von Freistellungen
Die Verwaltung wird
gebeten, entsprechende Vorschläge zur Umsetzung dem Ausschuss für junge
Menschen vorzulegen.“
Die
Verwaltung hat aufgrund dieses Beschlusses verschiedene Möglichkeiten von
Schließzeiten im Sommer vorgestellt. Die weitestgehende war die 20tägige
Schließzeit. Die Berechnungen gingen allerdings von einer generellen
Schließzeit ohne Notgruppen aus. Da heute nicht absehbar ist, wie viele
Notgruppen mit wie viel Personal angeboten werden müssen, lassen sich die
gewonnenen Betreuungsstunden nicht genau berechnen.
Bei einer 20-tägigen
Schließzeit ohne Notgruppen ergeben sich Personaleinsparungen von insgesamt 7
Vollzeitstellen (5,25 Erzieherinnen, 1,75 soz.päd. Assistentinnen). D.h. es
entstehen Personalressourcen von 8274,95 Std. pro Jahr für Erzieherinnen =
159,13 Std. pro Woche und 2758,32 Std. pro Jahr für soz-päd. Assistentinnen =
53,04 Std. pro Woche für alle städtischen Einrichtungen insgesamt. Umgerechnet
ergebe sich für die Gruppen im Elementarbereich eine zusätzliche
Personalressource von ca. 6, 5 Std. pro Woche, umgerechnet für alle Gruppen von
ca. 4,5 Std. pro Woche.
Bitte
haben Sie Verständnis, dass das Fachamt darüber hinaus gehende Berechnungen
erst dann anstellen wird, wenn genaue Vorgaben vorliegen. Tatsache ist doch,
dass gegenüber den errechneten (maximal möglichen) Potentialen bei veränderten
Schließkonzepten auch weniger herauskommt
Die Gebühren- und Essensgelderstattung
sind zusätzliche Kosten, die durch die eingesparten Personalstunden nicht
aufgefangen werden können, da diese ja in eine verstärkte Bildungs- und
Elternarbeit in der Kita eingebracht werden sollen.
Anschließend verliest Herr
Wochnowski ein aktuelles Fax gemäß
Anlage 1 mit Fragen von Frau Amrhein, Reiherhagen 29, Norderstedt, die von Frau
Algier für die CDU-Fraktion beantwortet werden.
Des weiteren verteilt Frau
Schmieder Anmerkungen zu dem am
18.04.2007 gefassten Beschluss des Ausschusses aus Elternsicht mit
entsprechenden Vorschlägen (Anlage 2) und erbittet hierzu eine Stellungnahme
der CDU-Fraktion.
Herr Wochnowski verweist auf
einen sich anschließenden Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 4.
Herr Krebber antwortet für
die SPD-Fraktion.
Herr Reimann, Danziger Straße
5, Norderstedt fragt,
- wann konkret mit einer Entscheidung und Umsetzung
des Beschlusses zu rechnen ist.
Herr Dr. Freter weist auf den von der Verwaltung vorgelegten Zeitplan hin, der nur einzuhalten ist, wenn es heute zu einer Beschlussfassung kommt.
- ob die vom Land beschlossene Änderung der
Kindertagesstättenverordnung bei Vorlagenerstellung durch die Verwaltung
berücksichtigt wurde.
Frau
Gattermann und Herr Dr. Freter verneinen dieses, da bislang lediglich ein
Entwurf der Landesverordnung vorliegt. Im Übrigen hat die Stadtvertretung einen
für Norderstedt eigenen Stellenschlüssel festgelegt und Änderungen hierzu sind
aus Sicht der Verwaltung nicht geplant.
Frau Sprunk, Pellwormstraße 3
b, Norderstedt fragt ebenfalls nach einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung der aktuellen Beschlusslage.
Frau Weidler antwortet für
die CDU-Fraktion.
Frau Heidemann, Lütjenmoor
50, Norderstedt fragt nach dem möglichen Einsatz von Hartz IV-Kräften in zu
bildenden Notgruppen und nach Möglichkeiten des Einsatzes von arbeitslosen
Erzieherinnen.
Frau Gattermann antwortet
dahingehend, dass bei den bisherigen Gesprächen mit dem Verein Tagespflege
Norderstedt e.V. etwaige Hartz IV-Empfängerinnen bei Personalengpässen über den
Stellenschlüssel hinaus in den Gruppen als Zweitkräfte neben einer
ausgebildeten Erzieherin angedacht sind.
Frau Wünsche, Norderstedt
fragt nach den Vorstellungen zu einem einzuführenden Gutscheinsystem.
Frau Algier antwortet für die
CDU-Fraktion.
Die Einwohnerfragestunde
wird von Herrn Wochnowski nach Ablauf von 45 Minuten beendet.