Zunächst beantwortet Herr Dr. Freter noch offene Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen vom 20.06.2007 zu dem Beschluss vom 18.04.2007 von Frau Schmieder, Rembrandtweg 24, Norderstedt aus Sicht der Verwaltung.

 

Zu Frage 2) Verträge mit den nichtstädtischen Trägern: Was passiert, wenn mit den privaten Trägern keine Einigung zu Schließzeiten „verhandelbar“ ist? Werden dann die bestehenden Verträge gekündigt oder werden Schließzeiten dann nur noch in städtischen Einrichtungen umgesetzt?

 

In den gültigen Verträgen mit den nichtstädtischen Trägern heißt es in §1 „...Innerhalb des durch § 7 des Vertrages vorgegebenen Kostenrahmens sind die Träger in der Gestaltung der Betreuungszeiten frei...“,  lediglich für die Berechnung des Stellenschlüssels und der Regelgebühr ist im Vertrag festgeschrieben, in welchen zeitlichen Rahmen sich die verschiedenen Betreuungsformen bewegen. D.h., dass sie nach den geltenden Verträgen über Schließzeiten selbst entscheiden können.

Das Ergebnis der anstehenden Gespräche ist aus Sicht der Verwaltung offen. Einigen wir uns, würde der Vertrag um die Vereinbarung der Schließtage ergänzt. Einigen wir uns nicht, habe ich die anwesenden Stadtvertreter/innen auf der Sitzung der interfraktionellen AG so verstanden, dass dann erneut beraten wird. Das Ergebnis dieser Beratungen kann die Verwaltung nicht vorwegnehmen, hier müsste ggf. der Ausschuss eine politische Einschätzung abgeben.

 

 

Zu Frage 4) Wo werden die „gewonnenen“ Betreuungsstunden durch Schließzeiten festgeschrieben, damit sie bei Personalfluktuation nicht abgebaut werden?

 

Wenn der Ausschuss/die Stadtvertretung keine Veränderungen im Stellenplan und bei den veranschlagten Personalkosten vornimmt, verbleiben die durch Schließzeiten gewonnen Betreuungsstunden in den Kitas. Wichtig ist ferner, dass es weiterhin einen Stellenschlüssel gibt, da ansonsten jederzeit festgestellt werden könnte, dass Stellen nicht wieder besetzt werden.

 

Im Stellenplan stehen die Stellen, die potentiell besetzt werden können. Im Haushalt stehen die Personalkosten, die hierfür zur Verfügung stehen. Theoretisch ist es möglich (und kommt auch vor), dass weniger Geld bereitgestellt wird und dann nicht alle Stellen besetzt werden können. Und auch wenn Stellen und Geld „übereinstimmen“ könnte natürlich noch eine Bewirtschaftung erfolgen, d.h. auf diese Weise Geld für andere Zwecke umgeschichtet werden. Deshalb ist der Stellenschlüssel wichtig, der letztlich eine Vorgabe macht, wie die vorhandenen und haushaltsmäßig gedeckten Stellen zu besetzen sind. Daher müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Stellenplan, Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellenschlüssel.

 

Zu Frage 6) Sollten die Auswirkungen der Mitbestimmungspflicht nicht vor allen weiteren Gedanken/Umsetzungen geklärt werden?

 

Die Dienststelle wird nach Auskunft des Hauptamtes erst dann ein Mitbestimmungsverfahren einleiten, wenn ein Beschluss der Stadtvertretung zur Satzungsänderung vorliegt. Sonst gibt es keine Grundlage auf der mit dem Personalrat verhandelt werden kann. Der Personalrat ist aber am Verfahren beteiligt und wird informiert.

 

Grundsätzlich ist es so, dass auch in einem Mitbestimmungsverfahren der Personalrat nicht einfach „nein“ sagen kann. Immerhin ist die Dienststelle durch politische Beschlüsse auch gebunden. Im Zweifel gibt es ein Einigungsstellenverfahren. Wichtig ist, dass die Interessen der Mitarbeiter/innen im Mitbestimmungsverfahren Berücksichtigung finden. Eine Aussage über negative Auswirkungen ist also nicht vorhersehbar.

 

 

Zu Frage 10) Unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte, wie hoch sind die tatsächlich gewonnenen Betreuungsstunden (Saldo unter Berücksichtigung etwaiger monetärer Mehraufwendungen) für die Umsetzung des Bildungsauftrages zu Gunsten unserer Kinder?

-          Beitragserstattung + Essensgelderstattung für Schließzeiten

-          Minimale Betriebskostenersparnis wegen Notgruppen

-          Personalkosten/Mindestbedarf für Notgruppen

-          Verwaltungsaufwand der Kita + Verwaltungsaufwand/Beitragserstattung etc. der Verwaltung

 

Der Ausschuss für junge Menschen hat in seiner Sitzung am 15.11.2006 mehrheitlich beschlossen:

 

„Die CDU sieht einen möglichen Bedarf für eine intensivere Betreuung im Elementarbereich der Kindertagesstätten.

Um die Kinder besser zu betreuen wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwiefern Arbeitszeiten zur Kernbetreuung hin verlagert werden können:

-       Durchführung von Schließzeiten im Sommer

-       Veränderung von Randzeiten

-       Mögliche Reduzierung von Freistellungen

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Vorschläge zur Umsetzung dem Ausschuss für junge Menschen vorzulegen.“

 

Die Verwaltung hat aufgrund dieses Beschlusses verschiedene Möglichkeiten von Schließzeiten im Sommer vorgestellt. Die weitestgehende war die 20tägige Schließzeit. Die Berechnungen gingen allerdings von einer generellen Schließzeit ohne Notgruppen aus. Da heute nicht absehbar ist, wie viele Notgruppen mit wie viel Personal angeboten werden müssen, lassen sich die  gewonnenen Betreuungsstunden nicht genau berechnen.

 

Bei einer 20-tägigen Schließzeit ohne Notgruppen ergeben sich Personaleinsparungen von insgesamt 7 Vollzeitstellen (5,25 Erzieherinnen, 1,75 soz.päd. Assistentinnen). D.h. es entstehen Personalressourcen von 8274,95 Std. pro Jahr für Erzieherinnen = 159,13 Std. pro Woche und 2758,32 Std. pro Jahr für soz-päd. Assistentinnen = 53,04 Std. pro Woche für alle städtischen Einrichtungen insgesamt. Umgerechnet ergebe sich für die Gruppen im Elementarbereich eine zusätzliche Personalressource von ca. 6, 5 Std. pro Woche, umgerechnet für alle Gruppen von ca. 4,5 Std. pro Woche.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Fachamt darüber hinaus gehende Berechnungen erst dann anstellen wird, wenn genaue Vorgaben vorliegen. Tatsache ist doch, dass gegenüber den errechneten (maximal möglichen) Potentialen bei veränderten Schließkonzepten auch weniger herauskommt

 

Die Gebühren- und Essensgelderstattung sind zusätzliche Kosten, die durch die eingesparten Personalstunden nicht aufgefangen werden können, da diese ja in eine verstärkte Bildungs- und Elternarbeit in der Kita eingebracht werden sollen.

 

 

 

Anschließend verliest Herr Wochnowski  ein aktuelles Fax gemäß Anlage 1 mit Fragen von Frau Amrhein, Reiherhagen 29, Norderstedt, die von Frau Algier für die CDU-Fraktion beantwortet werden.

 

Des weiteren verteilt Frau Schmieder  Anmerkungen zu dem am 18.04.2007 gefassten Beschluss des Ausschusses aus Elternsicht mit entsprechenden Vorschlägen (Anlage 2) und erbittet hierzu eine Stellungnahme der CDU-Fraktion.

 

Herr Wochnowski verweist auf einen sich anschließenden Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 4.

Herr Krebber antwortet für die SPD-Fraktion.

 

 

Herr Reimann, Danziger Straße 5, Norderstedt fragt, 

  1. wann konkret mit einer Entscheidung und Umsetzung des Beschlusses zu rechnen ist.

Herr Dr. Freter weist auf den von der Verwaltung vorgelegten Zeitplan hin, der nur einzuhalten ist, wenn es heute zu einer Beschlussfassung kommt.

 

 

  1. ob die vom Land beschlossene Änderung der Kindertagesstättenverordnung bei Vorlagenerstellung durch die Verwaltung berücksichtigt wurde.

Frau Gattermann und Herr Dr. Freter verneinen dieses, da bislang lediglich ein Entwurf der Landesverordnung vorliegt. Im Übrigen hat die Stadtvertretung einen für Norderstedt eigenen Stellenschlüssel festgelegt und Änderungen hierzu sind aus Sicht der Verwaltung nicht geplant.

 

Frau Sprunk, Pellwormstraße 3 b, Norderstedt fragt ebenfalls nach einem konkreten Zeitplan für die  Umsetzung der aktuellen Beschlusslage.

Frau Weidler antwortet für die CDU-Fraktion.

 

 

Frau Heidemann, Lütjenmoor 50, Norderstedt fragt nach dem möglichen Einsatz von Hartz IV-Kräften in zu bildenden Notgruppen und nach Möglichkeiten des Einsatzes von arbeitslosen Erzieherinnen.  

Frau Gattermann antwortet dahingehend, dass bei den bisherigen Gesprächen mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. etwaige Hartz IV-Empfängerinnen bei Personalengpässen über den Stellenschlüssel hinaus in den Gruppen als Zweitkräfte neben einer ausgebildeten Erzieherin angedacht sind.

 

 

Frau Wünsche, Norderstedt fragt nach den Vorstellungen zu einem einzuführenden Gutscheinsystem.

Frau Algier antwortet für die CDU-Fraktion.

 

 

Die Einwohnerfragestunde wird von Herrn Wochnowski nach Ablauf von 45 Minuten beendet.