Herr Wochnowski weist auf
die Beschlussvorlage der Verwaltung hin, verteilt hierzu einen Änderungsantrag
der CDU-Fraktion und bittet darum, die Punkte einzelnd durchzugehen und separat
über die einzelnen Punkten der Vorlage abzustimmen, soweit hierzu
Änderungswünsche bestehen .
Redaktionelle Anmerkung die einzelnen Punkte der Vorlage werden im Folgenden durchnumeriert.
Hiergegen erheben sich keinerlei Einwände seitens der
Ausschussmitglieder.
Beschlussvorschlag der Vorlage
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Konkretisierungen des Beschlusses vom 18.04.07 in die Umsetzung einzubeziehen.
Freistellung von Gebühren für das letzte Kita-Jahr vor
der Einschulung:
1. Bedingung ist, dass die Sorgeberechtigten ihren 1. Wohnsitz in Norderstedt haben, Kostenausgleichsfälle fallen ebenfalls unter die Freistellung. Die Freistellung erfolgt jeweils für den Betreuungsplatz, der bereits belegt wird. Ein Wechsel ist nur in begründeten Fällen möglich . Kinder, die vor dem letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besucht haben, erhalten eine Betreuung mit Freistellung von den Kita-Gebühren im Rahmen der vorhandenen freien Plätze.
Hierzu
ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.
2. Für Kinder, die im Jahr vor der Einschulung ausschließlich bei Tagesmüttern betreut werden, wird die
Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung ebenfalls erstattet.
Hierzu
ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.
3. Für kindergartenähnliche Einrichtungen, die keinen Finanzierungsvertrag mit der Stadt haben, wird
die Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung nicht erstattet.
Alternativ
Für kindergartenähnliche Einrichtungen, die keinen Finanzierungsvertrag mit der Stadt haben, wird die Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung nicht erstattet. Eine Ausnahme bildet der Musische Jugendkreis, da hier eine besondere Förderung der Vorschulkinder erfolgt.
Alternativ
Für kindergartenähnliche Einrichtungen wird die Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung ebenfalls erstattet.
Frau Weidler beantragt für
die CDU-Fraktion folgende Änderung (Punkt 3 insgesamt):
Für kindergartenähnliche
Einrichtungen, die keinen Finanzierungsvertrag mit der Stadt haben, wird die
Gebühr im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung ebenfalls erstattet,
wenn eine besondere Bildungsförderung auf der Grundlage des Kindertagesgesetzes
und der Kindertagesstättenverordnung in diesen Einrichtungen erfolgt.
Abstimmungsergebnis: mit
6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Herr Dr. Freter stellt fest, dass die Regelung auch für den Musischen Jugendkreis gelten soll. Dies wird von der Antragstellerin bestätigt.
Zwanzig Schließtage in den
städtischen und nichtstädtischen Kindertagesstätten:
4. Die Schließung erfolgt nur in den Elementarbereichen der Kindertagesstätten. Den Eltern wird die
Gebühr erstattet.
Alternativ
Die Schließung erfolgt in allen Bereichen der Kindertagesstätten. Den Eltern wird die Gebühr erstattet.
Alternativ
Die Schließung erfolgt in allen Bereichen der Kindertagestätten. Den Eltern der Elementarkinder wird die Gebühr erstattet.
Frau Weidler spricht sich
im Namen der CDU-Fraktion für die erste Alternative aus.
Die Schließung erfolgt in
allen Bereichen der Kindertagesstätten. Den Eltern wird die Gebühr erstattet.
Daraufhin stellt
Frau Gutzeit für die GALiN-Fraktion
folgenden Gegenantrag:
Die Verwaltung hat als
Kosten der Schließzeiten etwa € 400.000 jährlich ermittelt. Hinzu kommen noch
Verwaltungskosten in nicht genannter
Höhe, so dass etwa von einem Volumen von knapp € 500.000 jährlich auszugehen
ist, um die Schließzeiten zu finanzieren.
Die GAL-iN- Fraktion
schlägt stattdessen vor, das Modell der Schließzeiten nicht einzuführen,
sondern die für die Schließzeiten nicht verwandten Gelder sowie nicht näher
genannte zusätzliche Verwaltungskosten dafür zu verwenden, die Kinderbetreuung
im Elementarbereich, im Hortbereich und bei dem Angebot für Krippenplätze zu
verwenden.
Für den Betrag in Höhe
von jährlich € 500.000 können etwa 15 zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze
geschaffen werden.
Die vorgeschlagene
Verwendung ist sowohl volkswirtschaftlich als auch pädagogisch sinnvoller.
Darüber hinaus werden Probleme gelöst anstatt für Eltern Probleme zu schaffen.
Zunächst wird über den weiterführenden Antrag von Frau Gutzeit abgestimmt:
Abstimmungsergebnis zu dem
Antrag der GAL-iN: mit 5-Ja-Stimmen gegen 6-Nein-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis zu dem
Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.
5. Das Verpflegungsgeld wird entsprechend während der Schließzeit in den städtischen
Kindertagesstätten erstattet.
Hierzu
ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.
6. Die 20 Tage Schließzeit verstehen sich einschließlich der bisherigen Schließungszeiten (2 Fortbildungstage, 1 Tag Betriebsausflug) in den städtischen Einrichtungen.
Frau Weidler beantragt für
die CDU-Fraktion folgende Änderung (Beginn: Die 20 Schließzeiten....):
Die 20 Schließzeiten in
städtischen Einrichtungen = 20 Urlaubstage der Mitarbeiter/-innen, verstehen
sich ausschließlich der 2 Fortbildungstage, 1 Tag Betriebsausflug, laut
geltender Satzung; ggf. kommen diese 3 Tage zu den 20 Tagen Schließzeiten
hinzu.
Abstimmungsergebnis zu dem
Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.
7. Die Schließzeiten sollen für alle Kindertagesstätten in Norderstedt gelten. Aufgrund der bestehenden Verträge mit den nichtstädtischen Träger wird zunächst mit diesen über eine einvernehmliche Lösung verhandelt. Darüber wird dem Ausschuss für junge Menschen berichtet und dieser wird dann beraten, wie weiter vorzugehen ist.
Hierzu
ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.
8. Die Schließzeiten werden von den Trägern der Kindertagesstätten festgelegt (drei Wochen im Sommer und fünf Brückentage) und den Eltern im Januar eines jeden Jahres mitgeteilt.
Frau Weidler beantragt für
die CDU-Fraktion folgende Änderung (Beginn: Die Schließzeiten...):
Die Schließzeiten werden von
den Trägern der Kitas innerhalb der Schulferien festgelegt, wobei mindestens 10
Tage in den Sommerferien, die anderen Tage in den Oster- oder Herbstferien zu
nehmen sind. Die Brückentage sind variabel.
Nach Diskussion hierzu erfolgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis zu dem
Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.
9. Die Träger der Kindertagesstätten bieten während der Schließzeiten eine Notfallbetreuung an. Der Notfall muss von den Eltern im ersten Quartal des Jahres mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ihnen kein Urlaub im Zeitraum der Schließung gewährt werden kann, nachgewiesen werden. Die Organisation der Notfallbetreuung liegt bei den Trägern.
Hierzu
ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.
10. Die Verwaltung wird gebeten mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. ein Projekt zu entwickeln, dass Personalengpässe in den Kindertagesstätten aufzufangen hilft. Dazu werden drei halbe Stellen beim Verein geschaffen. Diese werden mit Hartz IV-Empfängerinnen, die zu Tagesmüttern weiterqualifiziert wurden, besetzt. Die Tagesmütter werden im Früh- und Spätdienst der städtischen und nichtstädtischen Kindertagesstätten eingesetzt, bei Bedarf auch für Zeiten, die bisher nicht von den Kindertagesstätten abgedeckt werden (Zeiten nach 17.30 Uhr oder am Samstag). Für das Projekt werden 45.000 € zur Verfügung gestellt.
Frau Weidler beantragt für
die CDU-Fraktion folgende Änderung (wird dem Satz vorangestellt):
Die Verwaltung wird gebeten,
mit dem Verein Tagespflege e.V. ein Modulsystem zu entwickeln...
Abstimmungsergebnis zu dem
Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.
11. Die Verwaltung wird gebeten, zum Thema „Gutscheinsystem“ bis November 2007 dem Ausschuss für junge Menschen erste Rechercheergebnisse vorzulegen. Der Ausschuss wird dann beraten, wie mit diesem Thema weiter umgegangen werden soll.
Frau Weidler beantragt für
die CDU-Fraktion folgende Änderung (Beginn: Die Verwaltung...):
Die Verwaltung wird gebeten,
bis zum 19.09.2007 eine Vorlage für ein Kita-Gutscheinsystem für Norderstedt zu
fertigen, wobei die finanziellen Auswirkungen einmal allgemein und zusätzlich
speziell für das letzte Kitajahr darzustellen sind.
Herr Dr. Freter bittet in der sich anschließenden Diskussion um ausreichend Zeit, um dieses Gutschein-System mit allen Beteiligten (Eltern, Erzieherinnen und Verwaltung) zu entwickeln.
Vor Beschlussfassung hierzu beantragt Frau Algier eine Sitzungsunterbrechung.
19.46 – 19.51 Uhr: Die Sitzung wird unterbrochen.
Anschließend wird von Herrn Wochnowski für die CDU-Fraktion folgender Antrag zur Abstimmung gebracht:
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 19.09.2007 eine Vorlage für ein Kita-Gutscheinsystem für Norderstedt zu fertigen.
Abstimmungsergebnis: mit
6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Abschließend beantragt die
CDU-Fraktion:
Der Beschluss der Vorlage B 07/0253 mit den Änderungen wird
ausgesetzt bis das Ergebnis für ein Kita-Gutscheinsystem in Norderstedt
vorliegt.
Abstimmungsergebnis: mit
11-Ja-Stimmen einstimmig angenommen.