Beschluss: Vertagung

Herr Wochnowski weist auf die Beschlussvorlage der Verwaltung hin, verteilt hierzu einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und bittet darum, die Punkte einzelnd durchzugehen und separat über die einzelnen Punkten der Vorlage abzustimmen, soweit hierzu Änderungswünsche bestehen .

 

Redaktionelle Anmerkung die einzelnen Punkte der Vorlage werden im   Folgenden durchnumeriert.

 

 

Hiergegen erheben sich keinerlei Einwände seitens der Ausschussmitglieder.

 

 

 

Beschlussvorschlag der Vorlage

 

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Konkretisierungen des Beschlusses vom 18.04.07 in die Umsetzung einzubeziehen.

 

Freistellung von Gebühren für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung:

 

1.      Bedingung ist, dass die Sorgeberechtigten ihren 1. Wohnsitz in Norderstedt haben, Kostenausgleichsfälle fallen ebenfalls unter die Freistellung. Die Freistellung erfolgt jeweils für den Betreuungsplatz, der bereits belegt wird. Ein Wechsel ist nur in begründeten Fällen möglich . Kinder, die vor dem letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besucht haben, erhalten eine Betreuung mit Freistellung von den Kita-Gebühren im Rahmen der vorhandenen freien Plätze.

 

Hierzu ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.

 

 

 

2.      Für Kinder, die im Jahr vor der Einschulung ausschließlich bei Tagesmüttern betreut werden, wird die

      Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung ebenfalls erstattet.

 

                                                           

Hierzu ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.

 

 

 

3.      Für kindergartenähnliche Einrichtungen, die keinen Finanzierungsvertrag mit der Stadt haben,  wird

      die Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung nicht erstattet.

Alternativ

Für kindergartenähnliche Einrichtungen, die keinen Finanzierungsvertrag mit der Stadt haben, wird die Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung nicht erstattet. Eine Ausnahme bildet der Musische Jugendkreis, da hier eine besondere Förderung der Vorschulkinder erfolgt.

Alternativ

Für kindergartenähnliche Einrichtungen wird die Gebühr im letzten Jahr vor der Einschulung ebenfalls erstattet.

 

 

Frau Weidler beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderung (Punkt 3 insgesamt):

 

Für kindergartenähnliche Einrichtungen, die keinen Finanzierungsvertrag mit der Stadt haben, wird die Gebühr im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung ebenfalls erstattet, wenn eine besondere Bildungsförderung auf der Grundlage des Kindertagesgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung in diesen Einrichtungen erfolgt.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Herr Dr. Freter stellt fest, dass die Regelung auch für den Musischen Jugendkreis gelten soll. Dies wird von der Antragstellerin bestätigt.

 

 

Zwanzig Schließtage in den städtischen und nichtstädtischen Kindertagesstätten:

 

4.      Die Schließung erfolgt nur in den Elementarbereichen der Kindertagesstätten. Den Eltern wird die

      Gebühr erstattet.

Alternativ

Die Schließung erfolgt in allen Bereichen der Kindertagesstätten. Den Eltern wird die Gebühr erstattet.

Alternativ

Die Schließung erfolgt in allen Bereichen der Kindertagestätten. Den Eltern der Elementarkinder wird die Gebühr erstattet.

 

 

Frau Weidler spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für die erste Alternative aus.

 

Die Schließung erfolgt in allen Bereichen der Kindertagesstätten. Den Eltern wird die Gebühr erstattet.

 

 

Daraufhin stellt Frau Gutzeit für die GALiN-Fraktion  folgenden Gegenantrag:

 

Die Verwaltung hat als Kosten der Schließzeiten etwa € 400.000 jährlich ermittelt. Hinzu kommen noch Verwaltungskosten  in nicht genannter Höhe, so dass etwa von einem Volumen von knapp € 500.000 jährlich auszugehen ist, um die Schließzeiten zu finanzieren.

 

Die GAL-iN- Fraktion schlägt stattdessen vor, das Modell der Schließzeiten nicht einzuführen, sondern die für die Schließzeiten nicht verwandten Gelder sowie nicht näher genannte zusätzliche Verwaltungskosten dafür zu verwenden, die Kinderbetreuung im Elementarbereich, im Hortbereich und bei dem Angebot für Krippenplätze zu verwenden.

 

Für den Betrag in Höhe von jährlich € 500.000 können etwa 15 zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden.

 

Die vorgeschlagene Verwendung ist sowohl volkswirtschaftlich als auch pädagogisch sinnvoller. Darüber hinaus werden Probleme gelöst anstatt für Eltern Probleme zu schaffen.

 

 

Zunächst wird über den weiterführenden Antrag von Frau Gutzeit abgestimmt:

Abstimmungsergebnis zu dem Antrag der GAL-iN: mit 5-Ja-Stimmen gegen 6-Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis zu dem Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

5.      Das Verpflegungsgeld wird entsprechend während der Schließzeit in den städtischen

      Kindertagesstätten erstattet.

 

Hierzu ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.

 

 

 

6.      Die 20 Tage Schließzeit verstehen sich einschließlich der bisherigen Schließungszeiten (2 Fortbildungstage, 1 Tag Betriebsausflug) in den städtischen Einrichtungen.

 

Frau Weidler beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderung (Beginn: Die 20 Schließzeiten....):

Die 20 Schließzeiten in städtischen Einrichtungen = 20 Urlaubstage der Mitarbeiter/-innen, verstehen sich ausschließlich der 2 Fortbildungstage, 1 Tag Betriebsausflug, laut geltender Satzung; ggf. kommen diese 3 Tage zu den 20 Tagen Schließzeiten hinzu. 

 

 

Abstimmungsergebnis zu dem Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

 

7.      Die Schließzeiten sollen für alle Kindertagesstätten in Norderstedt gelten. Aufgrund der bestehenden Verträge mit den nichtstädtischen Träger wird zunächst mit diesen über eine einvernehmliche Lösung verhandelt. Darüber wird dem Ausschuss für junge Menschen berichtet und dieser wird dann beraten, wie weiter vorzugehen ist.

 

Hierzu ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.

 

 

 

8.      Die Schließzeiten werden von den Trägern der Kindertagesstätten festgelegt (drei Wochen im Sommer und fünf Brückentage) und den Eltern im Januar eines jeden Jahres mitgeteilt.

 

 

Frau Weidler beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderung (Beginn: Die Schließzeiten...):

 

Die Schließzeiten werden von den Trägern der Kitas innerhalb der Schulferien festgelegt, wobei mindestens 10 Tage in den Sommerferien, die anderen Tage in den Oster- oder Herbstferien zu nehmen sind. Die Brückentage sind variabel.

 

Nach Diskussion hierzu erfolgt die Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis zu dem Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

 

9.      Die Träger der Kindertagesstätten bieten während der Schließzeiten eine Notfallbetreuung an. Der Notfall muss von den Eltern im ersten Quartal des Jahres mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ihnen kein Urlaub im Zeitraum der Schließung gewährt werden kann, nachgewiesen werden. Die Organisation der Notfallbetreuung liegt bei den Trägern.

 

Hierzu ergibt sich keinerlei Beratungsbedarf.

 

 

 

10.  Die Verwaltung wird gebeten mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. ein Projekt zu entwickeln, dass Personalengpässe in den Kindertagesstätten aufzufangen hilft. Dazu werden drei halbe Stellen beim Verein geschaffen. Diese werden mit Hartz IV-Empfängerinnen, die zu Tagesmüttern weiterqualifiziert wurden, besetzt. Die Tagesmütter werden im Früh- und Spätdienst der städtischen und nichtstädtischen Kindertagesstätten eingesetzt, bei Bedarf auch für Zeiten, die bisher nicht von den Kindertagesstätten abgedeckt werden (Zeiten nach 17.30 Uhr oder am Samstag). Für das Projekt werden 45.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Frau Weidler beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderung (wird dem Satz vorangestellt):

 

Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Verein Tagespflege e.V. ein Modulsystem zu entwickeln...

 

Abstimmungsergebnis zu dem Antrag der CDU-Fraktion: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

 

11.  Die Verwaltung wird gebeten, zum Thema „Gutscheinsystem“ bis November 2007 dem Ausschuss für junge Menschen erste Rechercheergebnisse vorzulegen. Der Ausschuss wird dann beraten, wie mit diesem Thema weiter umgegangen werden soll.

 

 

Frau Weidler beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderung (Beginn: Die Verwaltung...):

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 19.09.2007 eine Vorlage für ein Kita-Gutscheinsystem für Norderstedt zu fertigen, wobei die finanziellen Auswirkungen einmal allgemein und zusätzlich speziell für das letzte Kitajahr darzustellen sind.

 

 

Herr Dr. Freter bittet in der sich anschließenden Diskussion um ausreichend Zeit, um dieses Gutschein-System mit allen Beteiligten (Eltern, Erzieherinnen und Verwaltung) zu entwickeln.

Vor Beschlussfassung hierzu beantragt Frau Algier eine Sitzungsunterbrechung.

 

19.46 – 19.51 Uhr: Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Anschließend wird von Herrn Wochnowski für die CDU-Fraktion folgender Antrag zur Abstimmung gebracht:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 19.09.2007 eine Vorlage für ein Kita-Gutscheinsystem für Norderstedt zu fertigen.

 

Abstimmungsergebnis: mit 6-Ja-Stimmen gegen 5-Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

 

 

Abschließend beantragt die CDU-Fraktion:

 

 

Der Beschluss der  Vorlage B 07/0253 mit den Änderungen wird ausgesetzt bis das Ergebnis für ein Kita-Gutscheinsystem in Norderstedt vorliegt.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 11-Ja-Stimmen einstimmig angenommen.