Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für junge Menschen beschließt, dass in Anlehnung an die Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 05.07.2007 für die Beförderung der auswärtigen Schülerinnen und Schüler des Kreises Segeberg bezüglich der Eigenbeteiligung ab dem 01.11.2007 folgende Eckpunkte gelten:

 

1. Von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6

    wird ein Eigenanteil in Höhe von 30% des Fahrkartenpreises erhoben ( = derzeit 9,30 € )

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

 

2. Von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 – 10

    wird ein Eigenanteil in Höhe von

                       

-          35% des Fahrkartenpreises für eine HVV Kreiskarte ( = derzeit 10,90 € / z.B. für die Schülerinnen und Schüler aus Nahe, Kayhude, Itzstedt sowie Henstedt-Ulzburg )

 

-          50% des Fahrkartenpreises für eine HVV Großbereichskarte ( = 15,60 € / z.B. für die Schülerinnen und Schüler aus Ellerau )

 

   erhoben

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

3. Der Eigenbeteiligungsbetrag wird auf volle 10 Cent EURO abgerundet.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

4. Der abzusetzende Eigenanteil reduziert sich für das 2. schulpflichtige Kind auf die Hälfte der

    Prozentsätze nach Ziffer 1 und 2.

    Für das 3. und jedes weitere schulpflichtige Kind entfällt ein abzusetzender Eigenanteil.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

 

5. Bei Bezug von Fürsorgeleistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII wird nach

    Vorlage des entsprechenden Bescheides von der Absetzung eines Eigenanteils abgesehen.

    Gleiches gilt auf Antrag für Bezieher von Einkommen, die die Regelleistungen bzw.

    Regelsatzleistungen nicht übersteigen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

 

6. In sonstigen Härtefällen kann auf Antrag der abzusetzende Eigenanteil auf 50% des Betrages

    nach Ziffer 1 und 2 gemindert werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

 

7. Für die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte wird in Anlehnung an die Regelung für die

    Norderstedter Schülerinnen und Schüler ein Betrag in Höhe von 5,10 € erhoben.

                                               

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

 

Gesamtabstimmung zum Beschlussvorschlag:

9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung