Herr Dr. Freter gibt einen Überblick über die Entwicklung und den jetzigen Stand des Themas Hospiz in Norderstedt. Er erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag, der von Frau Algier erläutert wird:

 

„Die Ziffern 1 – 3 bleiben bestehen.

 

Als Ziffer 4. wird in den Beschlussvorschlag aufgenommen:

 

Die Stadt Norderstedt behält sich das Recht vor, eine eigene stationäre Hospizeinrichtung zu errichten, falls der Bedarf besteht und die finanziellen Mittel vorhanden sind.“

 

Dieser Antrag wird von den Mitgliedern kontrovers diskutiert. Herr Dr. Freter schlägt vor, den Änderungsantrag als Protokollnotiz aufzunehmen. Frau Jach erläutert ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Dr. Freter das Thema aus der Sicht des Seniorenbeirates. 

 

Die CDU-Fraktion bittet nun darum, den Änderungsantrag als Protokollnotiz aufzunehmen. Der Sozialausschuss stimmt dem einstimmig zu. 

 

 

Beschluss

 

Der Sozialausschuss empfiehlt eine Beteiligung der Stadt Norderstedt an der Diakonie-Hospiz Hamburg-Volksdorf gGmbH, mit folgenden Eckwerten:

 

  1. Die Stadt Norderstedt erwirbt von der Albertinen-Stiftung zum Nennbetrag in Höhe von 5.000  € (5 % vom Stammkapital von insgesamt 100.000  €) einen Teil-Geschäftsanteil an der Diakonie-Hospiz Hamburg-Volksdorf gemeinnützige GmbH.

 

  1. Die Haftung der Stadt in der Gesellschaft und für den Betrieb des Hospizes ist auf den Geschäftsanteil in Höhe von 5.000    begrenzt.

 

  1. Der Hospizbetreiber räumt ein Kontingent von etwa 5 % der im stationären Hospiz zur Verfügung stehenden Plätze (geplant 14) zur Nutzung durch in Norderstedt lebende interessierte Patienten ein. Es besteht Einvernehmen, dass für diesen Zweck nicht ständig ein Platz frei gehalten werden muss. Entscheidend sind die Nachfrage und die jeweiligen Aufnahmemöglichkeiten unter Berücksichtigung ethischer und medizinischer Grundsätze. Über die tatsächliche Belegung, die den Norderstedter Anteil erkennen lässt, wird der Stadt jährlich berichtet.

 

Er bittet den Hauptausschuss bzw. die Stadtvertretung, entsprechend zu beschließen und die Mittel bereitzustellen sowie die Verwaltung, eine Vereinbarung darüber zu treffen.

 

Hierzu wird folgende Protokollnotiz aufgenommen:

Die Stadt Norderstedt behält sich das Recht vor, eine eigene stationäre Hospizeinrichtung zu errichten, falls der Bedarf besteht und die finanziellen Mittel vorhanden sind


Abstimmung:

 

Mit 12-Ja-Stimmen einstimmig angenommen.