Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet Lawaetzstraße Teil Südwest", Gebiet: Südlich Wasserwerk Friedrichsgabe, westlich des bestehenden Gewerbebetriebes, nordöstlich der geplanten Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 14.06.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Südwestliche Erweiterung des Gewerbegebietes Lawaetzstraße

-          Umnutzung einer bisher als Versorgungsfläche „Wasserwerk“ festgesetzten Fläche als Gewerbegebietsfläche

-          Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnbebauung zu gewährleisten

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen