Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 265 Norderstedt "Ulzburger Straße 533 -  539", Gebiet: westlich Ulzburger Straße / zwischen Erlengang und Eschenkamp, bestehend aus  dem Vorhabenplan (Anlage 2), dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 3) und Teil B – Text (Anlage 4), in der Fassung vom 18.09.2007 wird beschlossen.

 

Die Begründung wird in der Fassung vom 18.09.2007 gebilligt (Anlage 5).

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 265 Norderstedt "Ulzburger Straße 533 -  539", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Klimaanalyse der Stadt Norderstedt            Stand: November 1993
  • Biotop- und Nutzungstypenkartierung            Stand: 22.03.2005
  • Flechtenexposition Norderstedt            Stand: 1992
  • Entwurf der Lärmminderungsplanung            Stand: Juli 2007

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zum Entwurf zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, mehrheitlich beschlossen