Sitzung: 04.10.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0279
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 265 Norderstedt "Ulzburger Straße 533
- 539", Gebiet: westlich Ulzburger
Straße / zwischen Erlengang und Eschenkamp, bestehend aus dem Vorhabenplan (Anlage 2), dem
Teil A – Planzeichnung (Anlage 3) und Teil B – Text (Anlage 4), in der Fassung
vom 18.09.2007 wird beschlossen.
Die Begründung wird in der
Fassung vom 18.09.2007 gebilligt (Anlage 5).
Der Entwurf des
Bauleitplanes, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 265 Norderstedt
"Ulzburger Straße 533 - 539",
sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
- Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
- Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
- Flechtenexposition Norderstedt Stand: 1992
- Entwurf der Lärmminderungsplanung Stand: Juli 2007
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zum Entwurf zu beteiligen und
von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, mehrheitlich beschlossen