Beschluss:

 

  1. Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungsfähig.

 

  1. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

  1. Dem Verein wird für die Erneuerung des Hallendaches, der Hallenbeleuchtung und der Heizung mit Warmwasserbereitung der 3-Feld-Tennishalle mit Gesamtkosten in Höhe von 208.736,35 € (netto) ein Zuschuss in Höhe von 30% =  62.620,91€ in Aussicht gestellt. Die Mittel sind für das Jahr 2009 in die Ansätze des Vermögenshaushaltes für den Grundhaushalt 2008/2009 (Hhst. 5500.98700) aufzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, die Veränderung für die Beratung des Teilbudget im Ausschuss für junge Menschen am 10.10.2007 vorzubereiten.

 

 


Abstimmung: einstimmig angenommen