Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet Lawaetzstraße Teil Südwest", Gebiet: Südlich Wasserwerk Friedrichsgabe, westlich des bestehenden Gewerbebetriebes, nordöstlich der geplanten Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 14.06.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Südwestliche Erweiterung des Gewerbegebietes Lawaetzstraße

-          Umnutzung einer bisher als Versorgungsfläche „Wasserwerk“ festgesetzten Fläche als Gewerbegebietsfläche

-          Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnbebauung zu gewährleisten

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 37 Ja- und 3 Nein-Stimmen einstimmig angenommen.