Sitzung: 30.10.2007 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40
Vorlage: B 07/0225
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet
Lawaetzstraße Teil Südwest", Gebiet: Südlich Wasserwerk Friedrichsgabe,
westlich des bestehenden Gewerbebetriebes, nordöstlich der geplanten
Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in
der Planzeichnung vom 14.06.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in
Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Südwestliche Erweiterung
des Gewerbegebietes Lawaetzstraße
-
Umnutzung einer bisher
als Versorgungsfläche „Wasserwerk“ festgesetzten Fläche als
Gewerbegebietsfläche
-
Festsetzung von
flächenbezogenen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit
mit der benachbarten Wohnbebauung zu gewährleisten
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja- und 3 Nein-Stimmen einstimmig angenommen.