Sitzung: 30.10.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2
Vorlage: B 07/0226
Beschluss
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zur Zeit geltenden Fassung, der §§ 1, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 26 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 9 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten sowie die Erstattung von Mehrkosten (Sondernutzungssatzung) in der zur Zeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 30.10.2007 folgende Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
(1) § 5 erhält folgende Überschrift:
Gebührenfreiheit, Ermäßigung, Stundung, Erlass
(2) Im § 5 Abs. 1 Ziff. 2 wird der letzte Halbsatz
"und gesellschaftlichen Gruppierungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts"
gestrichen.
(3) Im § 5 Abs. 1 Ziff. 4. wird das Wort "Fernsprechhäuschen" gestrichen.
(4) Im § 5 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Die Stadt kann in begründeten Fällen Stundungen/Ratenzahlungen oder Erlass gewähren.
(5) In der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Gebührensatzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten werden die folgenden Tarif-Nr. geändert bzw. neu aufgenommen:
Tarif Nr. |
Art der Sondernutzung |
Sondernutzungsgebühren in € |
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jährlich |
monat-lich |
wöchent-lich |
täglich |
Mindest-gebühr |
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1.5 |
Öffentliche
Telekommunikationsstellen wie Fernsprechhäuschen, -säulen u.ä. nach einer Rahmengebühr |
der Berechnung der
Sondernutzungsgebühren werden die für einen einzelnen Standort jeweils
erzielten Einnahmen nach Monatsmittel für einen jährlichen
Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt und mit 0 - 6 % bemessen |
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3. |
Aufstellen von Tresen,
Tischen, Steh-tischen und ähnlichen Einrichtungen sowie Sitzgelegenheiten zu
gewerblichen Zwe-cken vor Cafés, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,
Imbissständen, Geschäften usw. je m² beanspruchter
Straßenfläche |
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4,00 |
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25,00 |
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15.1 |
Flohmärkte,
Weihnachtsmärkte, Messen und ähnliche Veranstaltungen je m² beanspruchter
Straßenfläche |
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0,50 |
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15.2 |
Wochenmärkte für die von privaten
Veranstaltern eine Sondernutzung beantragt wird je m² beanspruchter
Straßenfläche |
0,04 € bis
0,25 € täglich |
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16.3 |
Abstellen von zugelassenen
Fahrzeuganhängern zum Zwecke der Sammlung von Altkleidern, Altschuhen u.ä. je Anhänger |
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10,00 |
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20.1 |
nicht gewerbliche private
Straßenfeste je m² beanspruchter Straßenfläche |
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0,10 |
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20.2 |
Straßenfeste von
kirchlichen, politischen, gemeinnützigen Organisationen, die keinen
gemeinnützigen Charakter haben je m² beanspruchter
Straßenfläche |
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0,50 |
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§ 2
§1 Absatz 5 Tarif-Nr. 3 tritt rückwirkend zum 01.04.2007 in Kraft;
im übrigen tritt diese Nachtragssatzung am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Norderstedt, den
Abstimmung:
Bei 38 Ja- und 2 Nein-Stimmen einstimmig angenommen.